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Neue Einbauküche ,muss oder kann sich die Verwaltung mitbeteiligen?
Hallo liebe Gemeinde,
nach 10 jahren sieht unsere Küche nicht mehr so aus wie sie sein sollte.
Jetzt sind wir am überlegen uns eine neue Küche zu kaufen und sie später in der Wohnung zu lassen.
Darf sich dann die Hausverwaltung an den Kosten beteiligen?
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn es nur am Aussehen liegt, wird sie sich nicht beteiligen. Erst wenn Schubladennfronten ständig abfallen, Teleskopschienen gebrochen sind, Türscharniere ausgerissen etc. die Küche also in einem gebrauchsuntauglichen Zustand ist, muss sich die Verwaltung rühren.
Ich würde dir raten, die alten Küchenteile in einem trockenen Keller zu verwahren und die eigene Küche so zu gestalten, dass sie in einer anderen Wohnung wiederzuverwerten ist.(Modulküche)
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hast Du eine Küche mitgemietet oder ohne Küche? Wenn Du keine Küche im Vertrag hast, warum soll sich die Hausverwaltung daran beteiligen? Eine Küche zu vermieten bringt für die Verwaltung nur Nachteile. Wenn die Küche mit im Vertrag steht, musst Du die Verwaltung erst davon überzeugen, dass die Küche von Dir pfleglich behandelt wurde und es sich alles um normalen verschleiß handelt. Optische Gründe zählen nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sie darf - aber sie wird es wahrscheinlich nicht. Denn sie hat keinen Grund.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kannst dich ja mal mit den Vermietern in Verbindung setzen vielleicht bezahlen sie euch ja eine Küche kann gut möglich sein!
Fragen kostet nix und mehr als "nein" sagen können sie nicht!
Viel Glück
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- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du die Küche auswechseln willst, ist das einzig und alleine Dein "Vergnügen"! Du kannst das zwar tun, musst die neue beim Auszug aber wieder ausbauen und den alten Zustand wieder herstellen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Hausverwaltung wird sich nicht beteiligen.
Du kannst sie später dem Nachmieter anbieten - aber ob der sie will / braucht?