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Wer kennt sich mit Erbrecht aus?

Mann und Frau bauen sich ein Haus. Mittlerweile haben sie auch zwei Kinder, die aber schon jeder woanders wohnen.

Der Vater stirbt. Die Mutter lebt weiterhin in diesem Haus. Nun will der Sohn seine Erbe ausgezahlt kriegen. Ist das rechtens? Hat er Anspruch?

Vielen Dank im voraus.

Update:

Aber der Mutter gehört dieses Haus doch auch! Und sie ist noch nicht tot! Das ist rechtens?

Unfassbar...

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sollte es kein Testament gegeben haben dann wäre die Frau nach deutschem Erbrecht zur Hälfte und die Kinder zu je ein Viertel Erbe geworden.

    Da die Erben in die Rechtsstellung des Erblassers eintreten sind die Erben Miteigentümer des Hauses geworden. Untereinander sind sie in einer Erbengemeinschaft verbunden. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen (§2042 BGB). Das geschieht meistens durch einen Auseinandersetzungsvertrag, der hier notariell zu beurkunden wäre, da es sich um ein Grundstück handelt (§313 BGB). Falls es zu keinem Vertrag kommt müsste der Sohn klagen (§ 894 ZPO).

    Falls in diesem Fall der Sohn Geld sehen will und sich die Miterben weder auf einen Verkauf des Hauses noch auf eine Auszahlung des Sohnes im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrages verständigen können käme es letztendlich zu einer Versteigerung des Hauses

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dem Sohn stehen 25% vom Erbe zu. Es also rechtens!

    Somit muss die Mutter den Sohn auszahlen!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht

    "Das Leben und die Zeit bringt die Erkenntnis"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist der Sohn Miterbe geworen - z.B. als gesetzlicher Erbe weil kein Testament oder erbvertrag vorhanden ist - dann steht ihm natürlich auch ein seinem Erbanteil entsprechender Anteil am Hausgrundstück zu (bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament im Normalfall 1/4 Anteil).

    Aber selbst wenn es z.b. ein Testamrnt geben sollte, nach dem die Ehefrau des Verstorbenen allein erbt, hätte der Sohn einen Anspruch auf Auszahlung seines Pflichtteils (in Höhe von 1/8 des Nachlasswertes).

    Sollte es in Erbfällen zu ernsthaften Streitigkeiten kommen, sollte man sich an einen Fachanwalt für Erbrecht wenden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Einzelfall kommt das auf die Testamentsgestaltung an.

    In jedem Fall steht dem Kind der Pflichtteil zu, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

    Daher 2 Links für dich:

    http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch2.htm

    http://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil_konst...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann "Alter Mann" nur Recht geben.

    Anders sähe dass aus wenn ein Testament vorliegen würde in dem Deine Mutter als Alleinerbin steht.

    Aber selbst dass könnte der Sohn anfechten wenn er damit nicht einverstanden ist!

    Aber innerhalb einer Familie sollten solche "Forderungen" gar nicht aufkommen!

    Recht hin, Recht her, meines Erachtens ist das eine Frechheit von dem Sohn!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Darüber einen Anwalt einschalten

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