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Auszug mit 3 Kindern - Wer hat damit Erfahrung?
Hallo!
Ich habe drei Kinder und zwei Hauskatzen und bewohne zur Zeit noch mit meinem Mann ein gemietetes Haus. Da jetzt nach 20 Jahren die Trennung vor der Tür steht frage ich mich, wie es weiter gehen soll. Ich habe wegen eines Rückenleidens nur einen Halbtagsjob und weiß, dass ich das Haus nicht alleine halten kann, obwohl es im Vergleich zu 4-Zimmer-Wohnungen nicht teurer ist. Mein Mann verdient leider auch nicht viel, es wird gerade reichen, um selbst neu anzufangen. Kann mir der Vermieter die Kündigung aussprechen, wenn mein Mann auszieht? Brauche ich dann so einen Wohnberechtigungsschein oder muss ich zum Sozialamt? Auf welche Dinge muss ich mich jetzt einstellen? Wer hat damit Erfahrung? Ich bin froh darüber, wenn mir jemand helfen kann!
Gisela
2 Antworten
- ItalomausLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ciao : )
Es kommt darauf an, wie viel qm das Haus hat. Die ersten 6 Monate bezahlt das Arbeitsamt (Harz4) die Miete, dann darfst du nicht mehr als 90 qm (angemessene größe) haben. Am besten du erkundigst dich schon mal vorab über alles. Wenn du nicht Harz 4 brauchst, dann könntest du auch Mietzuschuss beantragen.
Ich habe auch 3 Kinder, meine sind schon größer (außer Tochter 9), aber ich habe gearbeitet (halbtags) und habe nur Mietzuschuss beantragt und bin sehr gut über die runden gekommen.
Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt Tochter und mein Job. Habe am Anfang auch gedacht, was hast du dir da nur angetan.
Man hat öfters Zweifel, ob man wirklich alles richtig gemacht hat, aber ich zu mindest hätte nichts besseres machen können.
Und das beste ist, dass man wieder als Frau lebt und neue Chancen hat.
Kopf hoch, auch wenn es manchmal anders aus sieht, aber es gibt auch für euch eine neue Zukunft : ))
Drücke dir die Daumen und wenn du noch Fragen hast, dann melde dich einfach : ))
LG Nicoleta
- SebistylaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du solltest zum Amt gehen und Dich beraten lassen. Es gibt Mittel und Wege, da brauchst Du nicht umzuziehen und wenn die Miete ordnungsgemäà gezahlt wird, kann Dir der Vermieter auch nicht kündigen, vorausgesetzt, es gibt keine anderen Gründe dafür.Du kannst auch sicher einen Wohngeldantrag stellen, da wird der Unterhalt zugrunde gelegt und Dein Verdienst mit den Kosten der Wohnung abgeglichen.