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BIBI fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Hallo, vielleicht kennt sich jemand aus.. Ich bin Mieterin einer 4,5 Zimmerwohnung, 105 qm einschließlich Bal?

Update:

Ich bin Mieterin einer 4,5 Zimmerwohnung, 105 qm einschließlich Balkon,der auch im Mietvertrag steht...

Heute kam ich nach Hause und meine Wäsche war vom Vermieter einschließlich Stühle und Tische zur Seite geräumt und das Balkongeländer (1. Stock) war weg, nur eine Plastikschnur als Absicherung. Ich habe ein Kind, welches 11 Jahre ist, das hätte ohne meine Aufsicht auch bei Betreten des Balkons hinausfallen können.

Darf der Vermieter dies ohne Ankündigung tun und wie ist es mit der Absicherung ?

Gegenwärtig repariert er auch eine Veranda, wo ich Sachen, fahrräder unterstellen kann und hat eine Seite seit Tagen offen stehen, ohne Schutzfolie, so dass es reinregnet. Da ich keinen Keller und auch keinen Staumraum sonst habe, kann ich die Veranda kaum nutzen? Seit einer Woche arbeitet er ab und zu dort, aber ich habe Bedenken,d ass unsere Sachen feucht werden.

Update 2:

ich vermute es nur, dass er da was renovieren will, weil der Balkon rissig ist, aber angekündigt hat er nichts. Wie muss ein Vermieter absichern? Trau mich ja zum Arbeiten nicht aus dem Haus, weil meine Kinder die Balkontür jederzeit öffnen können und dann fallen sie wohlmöglich runter....

Update 3:

Er ist nicht durch die Wohnung gekommen, sondern hat das Balkongitter, Befestigung wohl offensichtlich über eine Leiterbenutzung abmontiert

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst deinen Vermieter anzeigen, weil er in deine Wohnung eingebrochen ist.

    Laut Gesetz darf er nicht mal einen Schlüssel zu deiner Wohnung besitzen. Demzufolge darf er auch nicht dein Eigentum auf deinem Balkon bewegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter darf ohne Ankündigung und Absprache mit Dir nicht einmal in deine Wohnung, bauliche Veränderungen gehen schon mal gar nicht ohne Zustimmung. Solltest dem guten Menschen mal die Füße aufpumpen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter oder wer auch immer muss eine ordentliche Absturzsicherung am Balkon anbringen. Erst recht wenn er Dich vor den Arbeiten nicht informiert hat.

    Wenn Du demnächst ausziehen möchtest, kannst Du dem Vermieter ja richtig eins auf die Mütze geben. Willst Du noch eine Weile dort wohnen bleiben, würde ich erst ein mal ein Sachliches Gespräch mit dem Vermieter führen, und darauf hinweisen dass Du in Zukunft rechtzeitig über solche Umbaumaßnahmen informiert werden willst.

    Und immer dran denken, der Ton macht die Musik, auch wenn Du im Recht bist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich würde sofort die miete mindern um 10%

    der kann nicht so einfach das geländer abmontieren ohne dich zu fragen

    das ist hausfriedensbruch

    weis der kuckkuck wann er ein neues gitter wieder anmontiert

    das darf laut gesetz garnicht sein ein balkon ohne geländer

    er hätte sofort ein geländer aus holz montieren müssen

    sofort bei ihm beschweren

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mieter müssen rechtzeitig, meines Wissens 3 Monate vor Beginn von Sanierungsarbeiten am Haus, informiert werden. Bei Sanierungsarbeiten in der Wohnung sowieso.

    Gruß aus Braunschweich

    Johannes

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Solche Arbeiten sind vorher anzukündigen. Für die Dauer der Nichtnutzbarkeit kannst du die Miete mindern. Du kannst ihn auch auffordern, dir einen Alternativstauraum zur Verfügung zu stellen- abschließbar und Versicherungssicher und dafür auf eine Mietminderung verzichten. An die Balkontür solltest du für die Dauer der Maßnahme einen Abschließbaren Griff montieren. Bekommst du im Baumarkt und du musst nur die Abdeckplatte unter dem Griff um 45 Grad drehen, 2 Schraubenlössen und dann kannst du den Griff rausziehen und ersetzen. Ganz einfach.

    Wenn der Vermieter zickt, geh zum Mieterverein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Versuche mal mit dem Menschen zu reden, denn grundsätzlich hat er falsch gehandelt. Wenn es keine friedliche Lösung gibt hilft nur ein Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er darf ohne Deine Einwilligung nichts machen. Du bist zwar verpflichtet ihm die Einwilligung zu geben. Verlange Änderung innerhalb von 4 Wochen, sonst gibt es Mietminderung. Hole Dir einen abschließbaren Griff für die BAlkontür, damit Deine Kinder nicht vom BAlkon stürzen.

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