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Rechtsfrage bei Zerstörung in der Schule?

Hallo

Meine 14jährige Nichte hat zusammen mit Ihrer Freundin während des Unterrichts die Sporthalle mit einen Feuerlöscher verwüstet und wurden dabei erwischt.

Wer muss ich dieses Fall für den Schaden aufkommen?

Eigentlich liegt ja die Aufsichtspflicht bei der Schule, da normal Unterricht war und die Mutter dieses auch nicht verhindern konnte.

Muss hier nicht die Haftpflichtversicherung der Schule einspringen oder die Stadt?

Kennt sich Jemand mit dieser Rechtslage aus?

LG

Kai

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ab 14 ist sie strafmündig und selbst für ihr Unrecht verantwortlich. Sie muss für den Schaden aufkommen und kann - wenn die Schule es für erforderlich hält - zusätzlich wegen Sachbeschädigung und Vandalismus vor Gericht landen.

    Solange sie selbst nicht genung Geld hat, wird also die Familie zahlen müssen, zusätzlich kann es vom Richter im Strafprozess Sozialstunden oder Jugendarrest geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Haftpflicht der Eltern steht in der Verantwortung, es spielt bei Kindern dieses Alters keine Rolle ob die Eltern da waren da die Selbstverantwortung schon groß genug ist (also theoretisch, wie man an so einem Blödsinn sieht nicht immer) - daneben ist sie mit 14 bereits rechtlich schuldfähig. Zahlt die Haftpflicht nicht, müssen die Eltern selbst zahlen. Stadt oder Schule sind nicht verantwortlich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie ist Schuldig und muss den Schaden bezahlen !

    (weil über 13)

    Aber vllt macht die Schule ne Außnahme sie muss mal mit den Lehrern reden.

    Quelle(n): Schulordnung
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