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Heizkostennachzahlung und Stromkosten!?

Guuuten Tag....

Bin momentan mal eben in Hartz 4 gerutscht....Dummerweise....

Habe jetzt ne Stromnachzahlung von 300Euro bekommen und habe keine Ahnung, wie ich diese Zahlen soll....Im Netz habe ich gelesen das keine Chance bestünde, das die Stromkosten zum Teil übernommen werden würden....

Stimmt das??

Genau so eine Frage zu der Heizkostennachzahlung....

Erstmal: Wann kommt diese denn in der Regel?

Musste dieses Jahr schätzen lassen, das ich leider nicht da war...Aber bis jetzt habe ich noch nichts?!

Besteht da auch die möglichkeit das nen Teil übernommen wird???

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Pokegreis,

    die Heizkosten werden in der Regel 1x im Jahr abgelesen, ausser, man zieht aus, dann gibt es eine Zwischenablesung.

    Die letzte Abrechnung hat bei uns ca. 1 1/2 Monate gedauert. Das ist aber sicherlich von Firma zu Firma unterschiedlich.

    Solltest Du eine Nachzahlung zu leisten haben, kannst Du diese beim Arbeitsamt einreichen.

    Du bekommst nicht erstattet:

    - den Strom zur Warmwasseraufbereitung (ca.6,-€ pro Person/Monat)

    - den Allgemeinstrom (Treppenhaus usw.)

    Den Rest wird Dir das ArbAmt nach Gemehmigung aufs Konto überweisen ( So war es bisher jedenfalls bei uns).

    Sollte Deine Wohnungsgröße nicht "angemessen" sein, wird nur der Teil übernommen, der bei einer angemessenen Wohnungsgröße anfallen würde.

    Stromschulden jedoch werden nicht übernommen. Die Stromkosten sind in den mtl. Regelleistungen bereits enthalten.

    Es können jedoch, bevor Dir der Strom abgesperrt wird, Schulden in Form eines Darlehens übernommen werden.

    Ob das in Deinem konkreten Fall möglich ist, kann Dir nur Dein Sachbearbeiter, Entschuldigung: Fallmanager, sagen.

    Einen schönen Abend wünscht Dir

    guntram

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Glück hast bekommst du die Nachzahlung als Darlehen von der ARGE ,ansonsten Verhandle mit deinem Stromanbieter wegen Ratenzahlung.

    Stromkosten sind vom Regelsatz zu zahlen !

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