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Anonym
Anonym fragte in Essen & TrinkenAlkoholische Getränke · vor 1 Jahrzehnt

Dürfen Minderjährige in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren?

Hi,

ich habe folgende Fragen:

1.) Dürfen minderjährige (15/16/17) in der Öffentlichkeit Alkohol kunsumieren.

2.) Wenn nein: Wie kann die Polizei gegen Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlich vorgehen?

3.) Wie kann die Polizei gegen Jugendliche be/angetrunkene vorgehen?

4.) Angenommen, der älteste (17 Jahre) nimmt das "auf seine Kappe" sprich, er sagt, der Alkohol stammt von ihm etc. was hat er zu erwarten?

Ich bitte euch, keine Vermutungen zu posten. Wenn es möglich ist, dann postet doch bitte bei "Quelle" einen Verweis, auf eine Seite, oder ein Buch etc. woher Ihr die Information habt.

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1)

    15 nein.

    16, ja aber nur Bier.

    2)

    Wird etwas konsumiert, was nicht konsumiert werden darf, hat die Polizei das Recht, die Sachen einzukassieren und die Daten aufzunehmen, gibt es Widerstand kommen die Jugendlichen mit auf die Wache und müssen von den Eltern abgeholt werden.

    3) Werden in Gewahrsam genommen.

    4) Strafanzeige, Geldstrafe / Sozialstunden

    Quelle(n): Das JuschG
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, geht gar nicht. Als jugendliche darf man im Supermarkt keine alkoholische Getränke kaufen. Die Polizei kontrolliert jugendliche und nehmen den Alkohol mit. Erwachsene dürfen trinkende jugendliche ermahnen.

    Die Eltern, als Erziehungsberechtigte, kriegen Probleme bei der Jugendamt und müssen eine Geldstrafe bezahlen, soweit ich weiß.

    Am sichersten den Alkhol bei der Genehmigung/ Anwesenheit der Eltern trinken.

  • Jan M
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Generell ist der Konsum von Alkohol für Jugendlichen unter 16 Jahren verboten so weit ich weiß!

    Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist auch nur im Bereich von Freischankflächen erlaubt, da §8 des Baden-Württembergischen Umweltschutzgesetzes besagt, daß die Niederlassung zum überwiegenden Zwecke des Alkoholgenusses ausserhalb von Freischankflächen verboten ist, und eine Ordnungswiedrigkeit darstellt. (kann teuer werden, da dann eine Dose Bier mit OW und Bearbeitungsgebühren schnell mal 135€ kosten kann)

    Quelle(n): Eigene Erfahrung und nachzulesen im Gesetzbuch
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