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Jehovas Zeugen bald an jeder Tür ?

hallo,weiss jemand villeicht ob es rechtlich erlaubt ist das Jehovas Zeugen an den Türen klingeln und uns Ihren Glauben glaubhaft machen wollen???

10 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn nicht extra angeschlagen steht BETTELN UND HAUSSIEREN VERBOTEN oder ZUTRITT VERBOTEN sehe ich keine Probleme !

    Es steht ja Jedem frei ob er sich in die Gespräche verwickeln lassen will und den Unsinn dieser Glaubensgemeinschaft hören möchte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie es nicht dürften,würden sie es nicht machen!!! So bl.öde sind die nun auch wieder nicht! Die haben sehr,sehr gute Anwälte...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie wollen dir ja nichts verkaufen. Du hast doch die Wahl: Entweder du lässt dich bequatschen oder du bedankst dich bei ihnen und sagst, du bist bei den Mormonen. Dann bist du sie jedenfalls ein für allemal los.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zeugen Jehovas sind eine anerkannte Religion , das mal so nebenbei!!

    Ja es ist erlaubt das sie an deine Tür kommen.

    Sie hausieren ja nichts und betteln schon dreimal nicht!!

    Wenn ich mir den katholischen Papst ansehe wie er mit seinem Gewand durchs Land rennt könnte ich mich auch rund lachen. So skuriel sieht das aus. Und das findet ihr normal, warum werden dann Jehovas immer belächelt??

    Die Kirche macht andere Sachen , und steht nicht in der Bibel: Zieht aus und macht Jünger??

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer will uns daran hindern ?Dürfen Staubsauger Vertreter oder Leute die Organisches Obst und Gemüse anbieten an der Tür klingel?Warum darf der Postmann auch an deiner Tür klingeln?Nur weil du einen persönlichen Vorteil hast oder wie?Wir wollen dir nicht unseren Glauben auf schwatzen sondern gehen den Auftrag nach den Jesus uns gegeben hatte:

    Junger zu machen so das auch du am Leben bleibst,oder besser gesagt damit auch du an einer Auferstehung teil haben kannst.

    Da wir nicht Hausieren oder etwas verkaufen werden wir auch dann weiter an deiner Tur klopfen!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schild mit "Hausieren verboten" an deine Tür oder unter dein "Türklingelschildchen". Dann dürfen sie´s nicht mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube (sic!) nicht, dass es ein Gesetz dagegen gibt. Man kann natürlich schon an der Grundstücksgrenze ein Schild aufstellen "Zeugen Jehowas dürfen hier nicht eintreten". (Oder Kürzer: "Zeugen verboten")

    Ob sich so etwas lohnt?

    Ich habe die immer gerne reingelassen. Und dann diskutiert. Und diskutiert. Und diskutiert. Bis sei es eilig hatten, wieder zu gehen.

    Komischerweise habe ich jetzt keinen Besuch mehr von denen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sehr empfindliche menschen die da betroffen sind und den spies im eigemem auge nicht mal bemerken aber mit sicherheit die des anderem als aergerniss -- die christlichen missionen sind weit mehr und schlimmer , aber das sind sie ja selbst - da merkt man nicht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Versuch Glauben =Fürwahrhalten, Deutungen, Hyothesen, glaubhaft zu machen, ist statthaft. Sinnvoller bei allen wäre natürlich statt Mission und Proselytismus, Drohungen, das Richtige vorleben.

    ZJ sind seit 2006 KdöR, haben im Übrigen die Glaubensfreiheit, wie Mormonen, die auch von Haus zu Haus gehen oder andere mit Zeltevangelisationen etc.. Man braucht keinen rein lassen, nirgendwo hingehen.

    Quelle(n): Glaubensbekenntnis evangelische Allianz http://www.ead.de/die-allianz/basis-des-glaubens.h... Die göttliche Inspiration ist nicht nur widersprüchlich, sondern auch noch voller Fehler. Siehe: http://www.bibelzitate.de/fidb.html "Die" Bibel gibt es nicht, dank unterschiedlich anerkannter Kanonisierung, Übersetzung. Wahrheit ist gemäß Logig, widerspruchsfrei, wiederholt sich. Glaube ist vor Gesetz und aktueller Wissenschaft keine Rechtfertigung. Das Individium ist zu schützen, nicht die Religion. Mission/Evangelisation mit "der" Wahrheit ist Intoleranz, Lüge.
  • vor 1 Jahrzehnt

    ach ich denke das ist wie mit den Versicherungsvertretern, den Handlungsbevollmächtigten bei Staubsaugern, den Drückerkolonnen von Zeitschriften,...

    "Türklinkenputzen" ist nicht strafbar,

    allerdings gibt es bei Haustürgeschäften das 14 tägige Rücktrittsrecht ;-) --- wenn Du nicht vorher denen auf den "Leim" gegangen bist !

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