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Würdet ihr in Moment eine Gefrierkühlkombi von Quelle kaufen?
Ich mach mir etwas Sorgen wegen der Garantie!
Und woher hast du diese Weisheit? Gibst du mir das schriftlich und wenn es nicht so ist, übernimmst du die Garantie? ;-)
@ matzhel: Genau deswegen frag ich ja. Ist mir im Falle eines kaputten Gerätes schon etwas riskant. :-(
@ Wilken: Wobei mir das jetzt auch nicht wirklich weiter hilft! ;-)
@ Wilken die 2: Dafür müsste es dann aber erst mal den Quellehändler noch gebe und genau das ist ja für mich das Problem. Wohin der das dann schickt ist mir eigentlich wurscht, hauptsache es kommt heil wieder zurück.
@ Frau Holle: So halte ich es auch! Und ich spreche von einem Quelle Geschäft vor Ort! Ob sich das nun Fachhandel nennt, kann ich dir allerdings nicht sagen! ;-)
9 Antworten
- WilkenLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Quelle produziert diese Geräte garnicht, sie werden nur unter dem Namen verkauft.
Nachtrag für @Lisa: Es hilft insofern weiter, dass der Händler die defekte Maschine ja nicht zu Quelle schickt, sondern zu einer Vertragswerkstatt, die mit der insolventen Firma finanziell überhaupt nichts zu tun hat
Nachtrag 2: Ist denn in Deinen Unterlagen kein telefonischer Ansprechpartner vermerkt, eine Servicenummer?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ganz unabhängig von der Insolvenz: wir kaufen unsere Elektrogeräte vor Ort im Fachhandel. Die sind nicht viel teurer (wenn überhaupt) und es gibt keine Probleme, wenn mal etwas nicht in Ordnung ist.
_________Nachtrag nach deinem Detail:
Eine Quelle-Zweigstelle vor Ort würde ich nicht als Fachhandel bezeichnen. Der Fachhandel hat eigene "Handwerker", die dann die Reparaturen durchführen. So jedenfalls definiere ich Fachhandel.
- Maeve DragonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich habe gerade einen Bericht gelesen, worin geschrieben wurde, dass nicht nur alles noch ausgeliefert wird. Es sollen auch Reklamationen möglich sein.
Allerdings soll man sich in Geduld üben, weil die Lieferung sich verzögern kann und falls es Defekte gibt, diese schnell zu melden.
Ich würde jetzt ehrlich gesagt nichts mehr dort kaufen. Wenn in einem Jahr während der Garantiezeit ein Schaden auftritt, kann man da wirklich sicher sein, dass der behoben wird?
Ich glaube eher nicht.
- FrenchyLv 6vor 1 Jahrzehnt
sehr gute Frage!
Ich habe im TV gehört, dass rechtlich gesehen bei der jetzigen Insolvenz niemand für zukünftige Garantien "zuständig" ist.
Bei einer Hose wäre es mir egal aber bei teueren Geräten, die lange halten sollen, wäre ich auch vorsichtig. Frag mal den Kundenservice von Quelle, die müssten es eigentlich wissen.
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- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst recht unbesorgt sein. Anders als bei Karstadt, wo vermutlich nur einzelne Häuser verkauft werden, würde Quelle als ganzes Unternehmen veräussert. Damit bleiben alle Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen in vollem Umfang bestehen. Der Quelle-Service ist sowieso einer der anerkannt besten in der Branche. Von daher: kauf ruhig.
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wegen der Garantie musst Du Dir keine Sorgen machen.
Bei der Abwicklung von Quelle muss, selbst wenn Quelle ganz pleite geht, die gesetzliche Garantie erhalten bleiben.
Zwei Jahre volle und auf die Bereitstellung von Ersatzteilen 10 Jahre.
Das gilt für alle Produkte in der EU.
mfG gw38
- veit56211deLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Mutter eines Freundes kaufte kürzlich eine Waschmaschine von der Quelle. Wegen dem Personalrabatt. Ich bevorzuge aber Geräte von dem örtlichen Elektriker weil ich selber nichts mehr machen kann. Früher hatte ich auch Kontakt zu Hermes,HTS und den Hausgeräte Service Technikern um an E-Teile zu kommen oder Reparaturen erledigen zu lassen. Es gibt nicht mehr so viele Eigenmarken wie früher und viele GroÃhändler haben inzwischen eingestellt.
Obwohl es eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gibt ist es im Falle einer Störung oft sehr problematisch weil bei den Handelsmarken unterschiedliche Teile innerhalb von einer Serie verbaut sind.
Ich besitze nun eine AEG weil sie billiger als eine Miele ist und für mich ausreicht.
- erjottLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich habe dir mal eine Kopie aus Wikipedia gemacht, vielleicht hilft dir das weiter:
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschlieÃlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Ãbergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Die gesetzlich zugelassene Garantie-Höchstdauer beträgt 30 Jahre. Eine „lebenslange Garantie“ ist – im Gegensatz zu den USA – in Deutschland und auch in den meisten Nachbarländern nicht zulässig.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Ãbergabe an den Käufer. Genaueres siehe Gewährleistung. Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf zwölf Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr zwei Jahre lang (bzw. ein Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten nach Ãbergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Ãbergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Für Form und Inhalt der Garantieerklärung gelten beim Verbrauchsgüterkauf besondere Bestimmungen.
Es kommt also im wesentlichen darauf an, ob du eine Hersteller- oder Händllergarantie / ~ gewährleistung in Anspruch nehmen willst.
Einen Rat geben kann ich dir nicht, sonst kommt irgend so ein Abmahnanwalt auf die Idee und will von mir eine Unterlassungserklärung, weil ich mich geschäftsschädigend verhalten habe. ICH würde die Gelegenheit nutzen und unter dem Hinweis auf die aktuelle Situation (Gewährleistung!) einen erheblichen Preisnachlass heraushandeln wollen. (Eine Herstellergarantie hast du immer noch)