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Wie lange darf ich mit dem Auto im Kreisel fahren ?
Gibt es ein Gesetz , das es mir verbietet,so lange im Kreisel zu fahren wie ich will (natürlich nur , wenn ich keinen anderen behindere .)
Zwischen zwei Dörfern oder Städten darf ich ja auch hin- und her fahren , so oft es mir beliebt .
13 Antworten
- lolaLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt tatsächlich eine Vorschrift, nach der man beim Autofahren immer ein Ziel haben muß. Streng genommen dürftest du nicht mal zum Spaß einfach so durch die Gegend fahren. Auch nicht zwischen 2 Dörfern hin und her. Es sei denn, du holst etwas ab oder tust sonst irgend was. Natürlich hält sich da niemand dran und es kann ja auch eigentlich kaum kontrolliert werden.
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du "einfach so" im Kreisel fährst riskierst Du ein BuÃgeld wegen Verstoà gegen die STVO § 30 (1).
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäÃig laut zu schlieÃen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
- mondenkindLv 4vor 1 Jahrzehnt
Oh...lange :-)
Mein Liebster hat mich mal schwindelig gefahren:-)
An der einen Ausfahrt ging es zum Chinesen,
an der anderen zum Italiener *g*.
...ich konnte mich nicht entscheiden-also ist er solange mit mir im Kreis gefahren,bis ich mich entschieden hatte.
War nicht so leicht,da ich einen Lachkrampf bekam*ggg*.
Auf jeden Fall war es arg lang...inzwischen hatten sich schon Grüppchen mit Gaffern gebildet.
nun ja...ich hatte danach auf jeden Fall linksdrehende Wan-Tan Suppe.
Wir lachen heute noch drüber!
Also...probier es doch mal aus-ist lustig!
(...aber bestimmt toooootal verboten*g*)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
"Unnötiges Umherfahren" ist laut StraÃenverkehrsordnung (§30 StVO) in der Tat verboten.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt in der Tat ein Gesetz dagegen. In der STVO ist ausdrücklich das unsinnige Umherfahren mit dem Auto verboten. Siehe §30 STVO.
Der Paragraph bezieht sich leider lediglich auf geschlossene Ortschaften. Bisher habe ich noch nicht erlebt, dass unnötiges Umherfahren zur Anzeige gebracht wurde. Leider.
Offensichtlich ist der Sprit immer noch zu billig.
Quelle(n): §30 STVO - ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Also, ich denke mal, grundsätzlich, wie du schon sagst, ist es in Ordnung, solange im Kreis zu fahren, wie du eben niemanden behinderst.
Ich bin allerdings mal nachts durch die Stadt im Auto mitgefahren, und wir wollten noch jemanden nach Hause bringen. Derjenige hat uns aber im Kreisel darauf aufmerksam gemacht, dass es sinniger wäre, eine Ausfahrt früher rauszufahren, an der wir jedoch schon vorbei waren. Deshalb sind wir noch ne Runde gefahren.
Kurz darauf hat uns die Polizei angehalten, zwecks Alkoholkontrolle, und hat uns auch gefragt, warum wir denn im Kreisel eine Ehrenrunde gedreht haben. Wir konnten es natürlich auch begründen, aber wenn die schon so gefragt haben, hätte es ohne Erklärung vielleicht ne Verwarnung oder so gegeben.
P.S. Der Fahrer hatte natürlich nichts getrunken. ;-)
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
So lange Du keinen anderen gefährdest oder den Verkehr aufhältst, kannst Du darin fahren bis zum Ende Deiner Tage.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
solange bis du einen drehwurm bekommst!
- vor 1 Jahrzehnt
nein gibt kein gesetz dagegen aber was bringt dir das immer im kreis zu fahren