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Umzug nach 6 Monaten, renovieren?

Hallo,

wir sind vor 8 Monaten hier eingezogen und haben die Wohnung renoviert übernommen. Wenn wir jetzt ausziehen müssen wir dann trotzdem wieder renovieren?

Update:

im mietvertrag steht gar nichts darüber und die Wohnung sieht noch genauso aus wie beim Einzug

Update 2:

Hab noch mal im Mietvertrag nachgeschaut. Da steht nach 1 Jahr sind 33 % der Kosten für die Renovierung zu tragen.

Schönheitsreperaturen sind nach 3-5 Jahren auszuführen.

Update 3:

keine Löcher oder Flecken, nichts!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht: Glückwunsch, dann brauchst du nichts zu machen.

    Grundsätzlich ist es so, dass sich der Vermieter um alles zu kümmern hat (zumindest, was mit dem "normalen Gebrauch der Mietsache" zu tun hat - Beschädigungen sind ein anderes Thema). In 99% aller Verträge werden allerdings die sog. Schönheitsreparaturen (nicht immer wirksam) auf den Mieter abgewälzt. Aber ohne vertragliche Vereinbarung keine Abwälzung, also bist du aus dem Schneider.

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    mach doch mit dem vermieter eine vorabnahme, der sagt dir dann auch was er gern hätte. dich rechtlich informieren kannst du dann immer noch, falls er zuviel verlangt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lass die Klausel vom Mieterverein prüfen. Starre Fristen sind verboten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach 8 Monaten kann keine so starke Abnutzung vorhanden sein, dass eine Renovierung notwendig wäre.

    Laut deinen Angaben wäre die Schönheitsreparturklausel ohnehin unwirksam, da sie starre Fristen enthält. Auch die Kostenübernahme von 33% wurde vom BGH abgelehnt.

    Selbst wenn bei dir wirksame Klauseln vereinbart wären, bräuchtest du - da nicht erforderlich - nicht zu renovieren.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, sieht deine Wohnung genauso aus wie beim Einzug ? hast du keine Bilder und sonstige Dekor an den Wänden?Fakt ist das mit Schönheit Reperatuern genauso was wie Löcher vom anbringen der Regale oder die ablüftungs flecken der Fernseher sowie Hacken u.s.w. gemeint sind die hast du zu beseitigen .

    lg

    Quelle(n): musste ich selbst grade machen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hängt vom Mietvertrag und dem Wohnungszustand ab.

  • vor 1 Jahrzehnt

    § 535 BGB : Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

    Logische Schlußfolgerung:

    Mieter müssen nicht in jedem Fall die Wohnung streichen, wenn sie ausziehen. Die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 316/06)!

    Eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie verpflichtet ihn, unabhängig von seiner Wohndauer und vom Zeitpunkt seiner letzten Schönheitsreparaturen immer beim Auszug zu renovieren. Genau das ist gemäß BGH-Urteil unzulässig.Der Vermieter muß also selber ran.

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