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Umzug nach 6 Monaten, renovieren?
Hallo,
wir sind vor 8 Monaten hier eingezogen und haben die Wohnung renoviert übernommen. Wenn wir jetzt ausziehen müssen wir dann trotzdem wieder renovieren?
im mietvertrag steht gar nichts darüber und die Wohnung sieht noch genauso aus wie beim Einzug
Hab noch mal im Mietvertrag nachgeschaut. Da steht nach 1 Jahr sind 33 % der Kosten für die Renovierung zu tragen.
Schönheitsreperaturen sind nach 3-5 Jahren auszuführen.
keine Löcher oder Flecken, nichts!
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn im Mietvertrag nichts dazu steht: Glückwunsch, dann brauchst du nichts zu machen.
Grundsätzlich ist es so, dass sich der Vermieter um alles zu kümmern hat (zumindest, was mit dem "normalen Gebrauch der Mietsache" zu tun hat - Beschädigungen sind ein anderes Thema). In 99% aller Verträge werden allerdings die sog. Schönheitsreparaturen (nicht immer wirksam) auf den Mieter abgewälzt. Aber ohne vertragliche Vereinbarung keine Abwälzung, also bist du aus dem Schneider.
- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
mach doch mit dem vermieter eine vorabnahme, der sagt dir dann auch was er gern hätte. dich rechtlich informieren kannst du dann immer noch, falls er zuviel verlangt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Lass die Klausel vom Mieterverein prüfen. Starre Fristen sind verboten.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nach 8 Monaten kann keine so starke Abnutzung vorhanden sein, dass eine Renovierung notwendig wäre.
Laut deinen Angaben wäre die Schönheitsreparturklausel ohnehin unwirksam, da sie starre Fristen enthält. Auch die Kostenübernahme von 33% wurde vom BGH abgelehnt.
Selbst wenn bei dir wirksame Klauseln vereinbart wären, bräuchtest du - da nicht erforderlich - nicht zu renovieren.
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- vor 1 Jahrzehnt
Hallo, sieht deine Wohnung genauso aus wie beim Einzug ? hast du keine Bilder und sonstige Dekor an den Wänden?Fakt ist das mit Schönheit Reperatuern genauso was wie Löcher vom anbringen der Regale oder die ablüftungs flecken der Fernseher sowie Hacken u.s.w. gemeint sind die hast du zu beseitigen .
lg
Quelle(n): musste ich selbst grade machen. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das hängt vom Mietvertrag und dem Wohnungszustand ab.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
§ 535 BGB : Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäÃen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Logische SchluÃfolgerung:
Mieter müssen nicht in jedem Fall die Wohnung streichen, wenn sie ausziehen. Die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 316/06)!
Eine Endrenovierungsklausel im Mietvertrag benachteiligt den Mieter unangemessen. Sie verpflichtet ihn, unabhängig von seiner Wohndauer und vom Zeitpunkt seiner letzten Schönheitsreparaturen immer beim Auszug zu renovieren. Genau das ist gemäà BGH-Urteil unzulässig.Der Vermieter muà also selber ran.