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Wenn ein Gesellschafter von einer Firma Privatentnahmen macht (bsp. 6 TEUR) wie viel behält er ?

Und wie viel gehen an Steuern drauf??

Update:

ok dann hier mal anders vielleicht hilft das ja:

4 Gesellschafter eine GmbH entnehmen jeden monat insgesamt 6000 EUR sprich 72 EUR im Jahr (je 18 TEUR im Jahr)

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zuerst muss man die Art der Privatentnahme definieren.

    Ist es eine Gewinnausschüttung od. ein Darlehen der Firma an den Gesellschafter ?

    Im Fall der Gewinnausschüttung handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen und wird mit der neuen Abgeltungsteuer mit ca. 27 % ( incl. Soli) besteuert.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...also, ich hab ja schon drauf gelauert, wer hier was für eine Antwort hinschreiben wird.

    Man kann die Frage ja nicht beantworten. Naja, außer falsch natürlich, wie die bisherige Antwort beweist. Und warum ist die Antwort falsch? Weil nicht nach Gehalt gefragt war, sondern nach Privatentnahme. Und PE ist nun mal nicht steuerverstrickt.

    Außer es trifft einer der nachfolgenden Sachverhalte zu:

    - Es ist ein Kommanditist, der durch seine PE sein Einlagenkonto ins Minus gebracht hat und in den Vorjahren abzugsfähige Verluste hatte ( § 15 (3) EStG, sogenannte Einlageminderung)

    - Es ist ein GmbH-Gesellschafter, der das Geld endgültig entnimmt (§ 8 (2) Satz 3 KStG, sogenannte vGA)

    - Es ist etwas anderes gemeint, z.B. GF-Gehalt bei der GmbH. Dann ist es entweder Arbeitslohn oder Honorar, je nach Vertragsgestaltung

    - Es ist etwas anderes gemeint, z.B. GF-Gehalt in einer Personengesellschaft, dann sind es gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft, § 15 (1) S. Satz 2 Nummer 2 EStG

    Also wer möchte erschöpfend auf die Frage antworten?

    Ich stelle eine gleichwertige Gegenfrage: Wenn ein Autofahrer aufs Gas tritt (bsp. 6 Sekunden), wie schnell ist dann das Auto? Naaaa?

    Quelle(n): Nachschlag: Aua, das mit den Steuerklassen habe ich ja gar nicht gesehen. Das ist ja noch falscher. @BetteDav... Also das mit der Abgeltungsteuer gilt nur, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt und der Gesellschafter nicht mehr als zu 9,999 % beteiligt ist, also ein sehr eingeschränkter und spezieller Fall. Meistens wird das Teileinkünfteverfahren gelten, siehe § 32d (2) Nr. 1 Bu. b) EStG. Und eine GA ist KEINE PE.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Gesellschafter kann er sich jedes gehalt zahlen, dass er will (solange die Firma genug Gewinn erwirtschaftet um es zahlen zu koennen).

    Am Ende des Jahres wird das gehalt versteuert, das sich der Gesellschafter selber bezahlt hat. Ohne also das Jahresgehalt zu wissen, kann die Frage nicht beantwortet werden, denn es gibt ja verschiedene Steuerklassen die sich nach dem Gesamt-Jahreseinkommen richten.

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