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PC gekauft über Ebay-Verkäufer hat diesen aber noch nicht bezahlt-was tun?

Ich habe bei Ebay einen 4 Wochen alten PC ersteigert - weit unter dem Neupreis und das Geld dem Verkäufer schön überwiesen und auch die Ware erhalten-da ich eine Rechnung erbeten habe wegen der Garantie hat er mir diese auch beigelégt. Nun daraus ersehe ich das das Gerät von dem Verkäufer auf 4 Monatraten gekauft wurde und somit noch nicht bezahlt ist. Was kann ich tun damit ich da keine Probleme bekomme- denn von Rechtens ist das Gerät ja noch Eigentum des Versandhauses. Danke für eine Nachricht.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solange der Verkäufer seine Raten an das Versandhaus bezahlt bleibt alles im Lot.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, vielleicht hast du ja auch Glueck und brauchst die Garantie nicht in Anspruch nemen. Ansonsten die Verkaufsdaten von Ebay nicht loeschen,koennte als Kaufvertrag gewertet werden. Es ist dein PC rechtlich erworben. Da der Verkaeufer ihn ja gekauft hat faellt Hehlerei aus.

    Gruss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Günther,

    das ist problematisch.

    Um den PC verkaufen zu können, muss er in Deinem Eigentum sein. Der Besitz allein reicht nicht aus.

    Von daher musst Du in die Kaufunterlagen schauen, ob beim Kauf ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers vereinbart worden ist, solange nicht alle Raten bezahlt wurden. Wenn ja, und vermutlich wird das der Fall sein, ist ein legaler Verkauf des PC nicht möglich, denn dieser ist ja noch im Eigentum des Verkäufers.

    Du kennst den Verkäufer ja nicht, also ist vorsicht geboten. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Eigentümer des PCs auf dich zukommt und den PC zurückverlangt ist relativ gering, aber wenn er auf dich zukommt, muss du den PC ohne Schadensersatzanspruch abtreten. Ist echt ne schwierige Frage...

    Wünsche dir, dass die Sache so gut wie möglich für DICH ausgeht. Viel Erfolg.

    Gruß

    h0micus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall den Kauf im eBay abspeichern als Nachweis.Ansonsten brauchst du dich nicht zu beunruhigen,das Problem hat in dem Fall der erste Käufer auf dessen Name ja der Pc gekauft wurde.Entweder hat er den Pc sofort bezahlt,was ich nicht glaube,oder er wird es weiter abzahlen müßen.Selbst wenn er im Zahlungsverzug wäre muß du den Pc nicht herrausgeben,er wird sich dann mit dem Inkassobüro arrangieren müssen.Das hat mit dir aber gar nichts zu tun.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dir hat jemand Ware verkauft, die ihm (noch) gar nicht gehört. Das dürfte Betrug sein. Und ich weiß nicht, ob Dir dann nicht sogar Hehlerei vorgeworfen werden könnte.

    Da der Verkäufer diese Sachlage offenbar in seinem Angebot wohlweislich verschwiegen hat, würde ich ihn auffordern, das Gerät zurückzunehmen und alle Kosten zu erstatten.

    Ich würde die Sache auch dem Ebay-Sicherheitsdienst melden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was der Total Freche von sich gibt,sehe ich auch so.Allerdings würde ich die E-Bayseite mit dem Angebot nochmal aufrufen und offline speicherm.Ist ja 30 Tage noch zu sehen. Falls der Verkäufer meint,er könnte die Sache mit den Raten? auf Dich abwälzen.Wenn bei dem Verkauf nichts derartiges stand,bist Du eigentlich aus dem Schneider.

    Alles andere ist Betrug.

    Quelle(n): Meine Meinung.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Würdemich mit dem Händler in Verbindung setzen, bei dem der Verkäufer noch Schulden hat, und mit dem abklären, wie weiter vorgegangen werden soll. Solange die Raten gezahlt werden, gibts ja kein Problem, sollte er nicht mehr zahlen, werden die aber auch sehr wahrscheinlich den Rechner gar nicht wiederhaben wollen, gebraucht ist der für die ja nicht mehr verkaufbar. Denke, du kannst den dann behalten, die werden dann eher zu ihm gehen und ihn fragen, wo das Geld vom Verkauf geblieben ist und versuchen, ihn zu pfänden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zeig den Typen an - er hat dir Ware verkauft, die noch nicht in seinem Eigentum stand und über die er nicht verfügen durfte.

    So kann es eben kommen, wenn man Ware weit unter Neupreis kauft.

    Im Prinzip bist du jetzt Hehler! Und machst dich leider selber strafbar. Sieh zu, dass du aus der Nummer raus kommst, ohne dass auch noch gegen dich ermittelt wird.

    Denn dein guter Glaube ist zwar vorhanden - wird aber nicht geschützt. Und dein guter Glaube ist beendet, weil du jetzt weißt, dass der Verkäufer dir zwqr den Besitz, nicht aber das Eigentum verschafft hat. Ich bezweifele, dass er die letzten Raten freiwillig bezahlen wird. Wenn der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird, wird man auf dich zukommen.

    Der Verkäufer hat jetzt zwei Leute, an die er sich halten kann.... Er wird sich freuen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    du hast gutgläuberisch die ware gekauft und bezahlt somit gehört sie dir

    Quelle(n): ☼
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