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Darf ich mit meinem Partner zusammen ziehen?

Mein Freund (23) wird ab dem 1.07 arbeitslos sein, sich aber sofort bei Zeitarbeitsfirmen melden und um Jobs bewerben, und ich (20) ab August wieder Schülerin, wollen zusammen ziehen. Darf man das wenn man unter 25 ist und AGL1 und Bafög bezieht, wo bekommt man Informationen zu diesem Thema?

4 Antworten

Bewertung
  • erjott
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es soll ja Schlitzohren geben, die ziehen nicht mit ihrem/r PartnerIn zusammen und bilden eine Bedarfsgemeinschaft, sondern die gründen eine WG. Allerdings sind die dann auch dazu verdonnert, peinlich genau darauf zu achten, dass jeder im Kühlschrank und im Badezimmerschrank seinen eigenen Bereich hat, und die Wohnräume sollten das auch widerspiegeln, also kein typisches Wohnzi, Schlafzi sondern jeder sein eigenes Zimmer. Soll aber Kosten sparender sein.

    Informationen hierzu erteilt sicherlich die geldgebende Stelle, und wenn sich eine/r nach Zusammenziehen und eine/r nach WG erkundigt, gibt es wohl auch keine verkehrten Rückschlüsse.

    Viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten dort wo es die Unterstützung gibt, denn es kann euch passieren dass dann etwas gekürzt wird. Ich würde mich da vorher schlau machen, sonst gibt es eventuell eine böse Überraschung.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten fragst du direkt beim Arbeitsamt nach und erklärst denen die Situation.

    Ich denke da wird dir sicher jemand Informationen geben können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich dürft Ihr zusammenziehen; das kann Euch keiner verbieten... Es wird bei den Berechnungen für Eure Leistungen dann einfach zu Grunde gelegt, dass Ihr zu zweit wohnt und dann kann es sein, dass Ihr von etwas weniger Geld leben müsst....

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