Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wer ist im Recht, Hund beisst Hund?
Ich gehe gestern Abend mit meinem Hund zur Tankstelle, an der Leine.
Ein Weg von 10-15 Min.
Kurz vor der Tankstelle, geht eine Treppe nach unten zu Wohnhäusern.
Da sitzt ein Schäferhund, er sah meinen Hund und war so schnell die Treppe oben, stürzte sich auf meinen Hund, der dann auf den Rücken flog und er biss ca.5 oder 6 mal zu.
Der Halter des Hundes kam und zog ihn von meinem Hund runter, denn ich schrie wie eine Irre:-)
Sagte ihm er soll das Tier anleinen und mir auf Distanz seinen Namen und Adresse geben, er sagte, mein Hund sei Schuld an dem ganzen.
Ich rief die Polizei an, wir einigten uns mit Adressenaustausch.
Mein Hund blutete am linken Fuss, sonst war nichts zu erkennen.
Hab den Fuss gewaschen und desinfiziert.
Ich denke, ich bin im Recht.
Mein Hund hat nicht gebissen, er lag wehrlos auf dem Rücken.
Soll ich jetzt zum Tierarzt und ihn untersuchen lassen?
24 Antworten
- 𐎗 lupa ණ ଲ ҉Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ob bei euch Leinenpflicht besteht entzieht sich meiner Kenntnis.
Fakt ist jedoch, das der andere Hund ohne Aufsicht war und deinen Hund gebissen hat.
Im Recht bist du schon alleine deswegen.
Ich würde dir raten, umgehend zum Tierarzt zu gehen und den Fuß verarzten lassen. Die Rechnung würde ich dem Halter des anderen Hundes zuschicken.
Gehst du zu spät zum Arzt und die Wunde hat sich infiziert kann der Gegner die Zahlung verweigern mit der Begründung: du hättest ja gleich zum TA gehen können.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja du bist im recht, deiner war angeleint der andere frei laufend. Wobei das Verhalten zeig, wie Verhaltens gestört der andere Hund ist. Was natürlich die Defizite des Halters an den Pranger stellt. Gehe zum Tierarzt und lass die eine bestätigung der Verletzungen geben und wie hoch die Behandlungskosten sind.
Kannst nur Hoffen das der A.r.s.c.h ne Hundehaftplichtversicherung hat.
Für die Zukunft kauf dir ein gutes Pfefferspray, damit kannst du potentielle Angreifer in Schach halten und vertreiben.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, du bist im Recht, weil der andere Hund nicht angeleint war und ja bekanntlich Leinenzwang herrscht!
--> Ja, ich würde auf jeden fall mit ihm zum tierarzt, bevor sich noch etwas entzündet! Ich meine, sicher ist sicher!
Die kosten hat ja dann eh der andere hundehalter zu tragen!
- CarlineLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich denke, Du warst wirklich im Recht. Er hat den Hund ja unbaufsichtig herum laufen lassen. Normalerweise gilt in geschlossenen Ortschaften Leinenzwang. Und aggressive Hunde müssen bei uns in NRW sogar Maulkorb tragen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Bei uns nehmen zwar Leute die Leinenpflicht auch nicht sehr ernst, aber dann nur wenn sie wissen dass ihr Hund harmlos ist.
Du bist auf jeden Fall im Recht.
Gerade in Wohngebieten muss man seinen Hund an die Leine nehmen, vor Allem wenn es ein Hund ist der auf andere los geht finde ich das unverantwortlich vom Besitzer.
Falls die Wunden tief sind, geh lieber zum Arzt.
Lass dir vom Arzt bescheinigen wie schwer die Verletzungen waren und eine Quittung geben.
Die Kosten müsste eigentlich der andere Hundebesitzer tragen.
- Conny NLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein armer Hund!
Erst letzte Woche wurde er ja am Kopf gebissen und nun schon wieder...
Im Recht bist eindeutig du.
Beim Tierarzt wirst du die Rechnung schon selber zahlen müssen; diese dann aber dem Halter des Schäferhundes zukommen lassen. Wenn der die an seine Versicherung weiter leitet, wird die die Kosten ausgleichen.
Wenn er sie aber nicht weiter leitet (befürchtet evtl höhere Prämie), oder gar keine Versicherung hat, dann sitzt du auf den Kosten! Dann müsstest du einen Rechtsanwalt einschalten, der dein Geld einklagen müsste. Und wenn der Hundehalter dann bedürftig ist, könntest du gar nichts erreichen...
Das ist meiner Nachbarin passiert, als die weiße Schäferhündin hier, die auch Luna packte, ihren Yorkshire übel zurichtete. Die Kosten hat sie bis heute nicht erstattet!
Du hast ja inzwischen leider Übung darin, Bissverletzungen einzuschätzen :-(
Wenn du dir sicher bist, dass nichts weiter passiert ist, dann beobachte es nur weiter.
Hast du Zweifel, lass den Tierarzt drauf schauen.
Falls du abwartest, achte darauf, ob die Pfote sich erwärmt oder anschwillt, das wäre ein Zeichen für eine Entzündung. Damit musst du leider immer rechnen, denn Hunde haben immer Futterreste zwischen den Zähnen, die in die Wundhöhle gebracht werden und da schmort es dann vor sich hin...
Würdest du dann erst gehen, könnte der Hundehalter die Kosten anteilig abstreiten; du hättest in dem Fall sofort gehen müssen...
Was du aber auf jeden Fall machen solltest:
Den Hundhalter beim Ordnungsamt anzeigen! name und Adresse hast du ja, Zeugen (Polizei) sind auch vorhanden...)
Und dann wünsche ich euch wirklich, dass dein Hund jetzt mal Ruhe vor Übergriffen aht, der arme!!!
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo
Der Halter wo den Hund an der Leine und unter Aufsicht hatte.
Ich würde auf jeden Fall mit den Hund zum TA und die Wunde untersuchen lassen.
Wir kamen letztens in eine Hundeattacke mit 2 scharfen Schäferhunden ( Gartentor war offen) und die haben unseren kniehohen Senioren sofort in die Zange genommen. Ich habe dann auch die Polizei angerufen und die sagten mir das ich im Recht bin, weil es nicht unser Hund war der frei war. Ich habe mir dann gedacht.... S***ß drauf und zeige die Schäferhundbesitzer nicht an, weil es hätte für unseren Hund ganz dumm ausgehen können.
Ich wünsche euch alle Gute
Andrea
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, du bist im Recht. Der andere Hund war ja nicht angeleint. Und dein Hund hat ja nicht zurückgebissen, oder? Dann bist du ganz klar im Recht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jeder Hundehalter hat seinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu haben, dass eine so geringe wie mögliche Gefahr von dem Hund ausgeht.
Daher herrscht Leinenzwang in der Öffentlichkeit.
Wer gegen diesen Leinenzwang verstößt, begeht eine Ordunngswidrigkeit und ist im Schadensfall für alle entstandenen Schäden, die durch sein Tier verursacht wurden, voll haftbar zu machen.
Nach deiner Darstellung war der Schäferhund nicht angeleint.
Er griff deinen Hund an und verletzte ihn.
Lass deinen Hund vom Tierarzt untersuchen.
Die Rechnung schickst du an den anderen Hundebesitzer.
Er müsste, so wie du, eine Tierhaftpflichtversicherung haben.
- vor 1 Jahrzehnt
natürlich bist du im recht denn du hattest dein hund angeleint und der andere besitzer nicht. sone menschen sind echt dumm die diehunde einfach so rum laufen lassen und dann wenn etwas passiert jemanden anderen die schuld geben