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Mieter verlangt Rauchmelder,habe aber .................?

Kann mein Vermieter verlangen ,das ich Rauchmelder in meine Wohnung einbauen lassen muss......aber ich schon welche habe??????In jeden Zimmer.

Update:

Die kosten will er auf die Nebenkosten schlagen.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In der Betriebskostenverordnung steht zwar unter Punkt 17 Sonstige Betriebskosten, aber ohne Vorbehaltsklausel in deinem Mietvertrag kann dein Vermieter die Wartung nicht einfach auf den Mieter abwälzen - dies bewerten die Gerichte unterschiedlich.

    Sollte es in deinem Fall Pflicht sein, kann er auch den Einbau nicht als Betriebskosten umlegen. Jedoch könnte er die Miete wegen Modernisierung erhöhen. Bei diesem geringen Aufwand wird diese Erhöhung erträglich und mehr als zumutbar sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du schon Rauchmelder hast, dann sag dem Vermieter, dass du schon Rauchmelder hast und fertig! Ich verstehe grad das Problem nicht..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rauchmelderpflicht in Deutschland

    Die Lebensretter

    In Deutschland sterben jährlich bei Bränden ca. 800 Menschen. Die Meisten davon in Privathaushalten. Ursache für die ca. 200.000 Brände im Jahr ist aber entgegen der weitläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte solche Brände aus. Brände, die nicht selten verherende Folgen haben können, wenn sie nicht rechtzeitig bemerkt werden.

    Ein sehr geeignetes Vorbeugemittel sind Rauchmelder. Da Brände vor allem Nachts für die Bewohner eines Hauses zur tödlichen Gefahr werden, weil man im Schlaf keinen Geruchssinn hat, sind Rauchmelder ein sehr geeignetes Mittel, um rechtzeitig vor den Gefahren eines Brandes gewarnt zu werden. Denn, tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits nach drei Atemzügen des hochgiftigen Rauchgases ist man bewusstlos. Diese Bewusstlosigkeit führt schließlich zum Tod durch ersticken.

    rauch melder kosten nicht viel gibts in jeden baumarkt das stück für 10,-€

    und werden mit batterie betrieben die sowieso der mieter bezahlen muß

    der melder wird nur mit zwei schrauben an der decke befestigt das kann jeder laie selber montieren

    es reicht wenn in der wohnung ein rauchmelder ist und zwar im gang vor der schlafzimmer tür

    Zwischenzeitlich besteht in 6 Bundesländern die Rauchmelderpflicht. Dies sind:

    Hamburg

    * seit 2006

    * in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten

    * für Schlafräume, Kinderzimmer,

    * für Flure, die als Rettungsweg dienen

    * Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010

    Hessen

    * seit 2005

    * in Neu-, Um- als auch Bestandsbauten

    * für Schlaf- und Kinderzimmer

    * für Flure, die als Rettungsweg dienen

    * Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014

    Mecklenburg-Vorpommern

    * in Neu-, Um- als auch Bestandsbauten

    * für Schlafräume, Kinderzimmer

    * für Flure, die als Rettungsweg dienen

    * Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009

    Rheinland-Pfalz

    * seit 2003

    * in Neu- und Umbauten

    * für Schlaf- und Kinderzimmer

    * für Flure, die als Rettungsweg dienen

    Saarland

    * seit 2004

    * in Neu- und Umbauten

    * für Schlaf- und Kinderzimmer

    * für Flure, die als Rettungsweg dienen

    Schleswig-Holstein

    * seit 2004

    * in Neu- und Umbauten

    * für Schlaf- und Kinderzimmer

    * für Flure, die als Rettungsweg dienen

    * Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da gebe ich meinem Vorredner recht sag ihm einfach das du welche hast. Und theoretisch ist er dann dafür zuständig welche zu Installieren und nicht der Mieter! Er ist in solchen sachen gefragt wenn es um die Wohnung geht ER ist der Eigentümer und somit dafür zuständig. MFG

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann sag es ihm, sollte er auf den Einbau eines bestimmten Typs, von

    einer bestimmten Firma bestehen, dann kann er das gerne auf seine

    Kosten machen lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Und ausserdem müsste der Vermieter das bezahlen+Arbeitszeit

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