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keksi030 fragte in Yahoo ProdukteMein Yahoo · vor 1 Jahrzehnt

Habe ich noch garantie?

Habe mir eine Pfeffer und eine salzmühle gekauft (stück 30euro)

vor drei Monaten und 6 Tagen....

gestern ist mir nun die salzmühle kaputt gegangen....wie sieht es mit der garantie aus???

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Soviel ich weiß hast du noch Garantie.

  • is so
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre. Nach 6 Monaten besteht Beweislastumkehr (kommt in Deinem Fall nicht in Frage), das bedeutet, dass der Kunde dann in der Beweispflicht ist, dass mit dem Produkt von Anfang an etwas nicht in Ordnung war. Gut ist es, wenn Du den Kassenzettel noch hast (wegen dem Kaufdatum), dann kannst Du Dich direkt an die Verkaufsstelle wenden oder auch direkt an den Hersteller.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie es mit der Garantie aussieht, wird dir hier niemand sagen können, weil niemand weiß, ob es überhaupt jemals eine Garantie gegeben hat.

    Was man aber mit Sicherheit sagen kann: Der Händler haftet für Sachmängel zwei Jahre lang. In den ersten sechs Monaten geht man davon aus, dass der Mangel von Anfang an vorhanden oder zumindest angelegt war - der Händler müsste ggf. nachweisen, dass das Ding mangelfrei war. Sind die sechs Monate rum, liegt die Beweislast beim Käufer.

    Aber normalerweise sollte es kein Problem sein, das Ding ersetzt zu bekommen, einfach mal in den Laden tigern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine eindeutige Aussage kann man auf grund Deiner Angaben bedauerlicherweise nicht machen! Gestern ist mir die "Salzmühle" kaputtgegangen, kann viele Gründe haben! Wie, weshalb und warum? Du musst genau schildern was passiert ist und wie z.B. im Zuge einer "normalen Nutzung" eine angepriesene Funktion der "Salzmühle" plötzlich nicht mehr funktioniert. Erst dann bestehen Gewährleistungsansprüche. Wenn Dir Dein Laptop herunterfällt und Du schreibst, gestern ist mir mein Laptop kaputtgegangen, kannst Du Gewährleistungsansprüche nich geltend machen!

    Wenn eine zugesicherte Eigenschaft Deiner Pfeffermühle nicht mehr funktioniert und keine mechanische Beschädigung vorliegt bringst Du sie mit dem Kassenbon zurück in den Laden wo Du sie gekauft hast und verlangst eine kostenlose Ersatzlieferung!

    Quelle(n): Eigene Meinung!
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Was Nanny sagt stimmt glaube ich

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