Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Ich bin auf eine Homepage reingefallen und habe auch schon angefangen zu zahlen, wie komme ich da wieder raus?
Wer kann Bitte folgendes durchlesen und mir weiter helfen. Bitte, bitte ich brauche dringend hilfe!!!!!
"5. WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief, E-mail oder Fax:
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
BESONDERE HINWEISE
Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig (gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2), wenn die Net Media Solution Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download, Registrierung etc.). Zu Gunsten des Nutzers wird von einem Erhalt dieser Belehrung dann ausgegangen, wenn dem Nutzer dieser Text zusammen mit der die Vertragsannahme erklärenden Email des Betreibers übermittelt worden ist. "
Hallo, wer kann mir bitte sagen, ob der oben stehende Text zum Widerspruch rechtens ist, vor allem der letzte Abschnitt " BESONDERE HINWEISE" macht mir sogen, darf man sowas und hat das Gütigkeit. Leider habe ich schon angefagen zu zahlen und ich habe per e-Mail noch diesen Satz erhalten: "Bedenken Sie bitte auch, dass Sie mit der Ratenvereinbarung unser Vertragsverhältnis akzeptiert haben und dies auch jeder Richter anerkennt."
Kann ich noch dagegen vorgehen!
Bitte helfen Sie mir!
Das war bei "richtige-heimarbeit.de", angeblisch nehme ich irgend eine Dienstleistung in Anspruch, aber da steht nichts drin, seit drei Monaten hat sich da auch nichts geänder und das soll 12 Monate laufen. Ich habe direkt zum ende der 12 Monate gekündigt, und den Betrag den ich einmal in höhe von 128€ hätte zahlen sollen , zahle ich in drei Raten, zwei raten habe ich schon gezahlt. Ich dachte da das in den AGB steht, ist es rechtswirksam und ich habe keine andere Wahl, jetzt steht die letzte Rate an und wollte mich doch noch mal schlau machen, ob ich nicht doch noch aus der Sache komme. Und ja ich haben nicht aufgepasst! Ich habe es mir nicht aufmerksam genug durch gelesen, ich wollte es mir eigendlich nur schnell mal anschauen und das wars. Naja und jetzt habe ich diesen Mist an der Backe! Danke für eure antworten!
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts ist eine unerlaubte Klausel und somit hinfällig - Problem ist, dass du bereits bezahlst und somit eingewillt hast (was wirklich extrem dumm war, wie kommt man auf solche Ideen?). Du solltest dich SOFORT an den Verbraucherschutz wenden. Wenn du Pech hast, wirst du rechtwirksam weiter bezahlen müssen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Pech gehabt!
Da du ja schon gezahlt hast, hast du den Bedingungen entsprochen und zugestimmt, und somit bist du den Vertrag schon eingegangen.
Warum klickt ihr auch alles im Internet an, aber danach ist das Heulen und Zähneklappern gross?
- vor 1 Jahrzehnt
Also ,
wenn ich mir das so durchlese habe ich den eindruck das sie gar keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen haben . Mir sind diverse Seiten bekannt Anmeldung per Email etc . Das ist nach meinem Wissen kein rechtsgültiger Vertrag und ist daher auch nicht ernst zunehmen . Ich war mal in einer ähnlichen Situation . Mir wurde per Email mit Richter und Mahnungen gedroht ich habe alles ignoriert und nichts ist passiert . Wenn sie dennoch irgendwelche Unklarheiten oder Ängste haben nehmen sie Kontakt zu einem Anwalt auf .
Grüße
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hab nur deine frage, nicht den text gelesen, da ich in eile bin.
rechtlich gesehen wird deine erste zahlung als anerkenntnis gewertet, insoweit hast du schonmal die arschkarte.
zieh einen rechtsanwalt zu rate !!
allein wirst du, egal wie du dich verhälst viele jahre zu zahlen haben, und der betrag wird erfahrungsgemäß immer größer.
in zukunft:
ERST LESEN, DANN KLICKEN...
;-)
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- vor 1 Jahrzehnt
Welche Homepage ist es? Wenn es eine SMS oder "Finde deine Liebe" oder sonst so eine unseriöse Seite, dann stelle sofort jegliche Zahlungen ein. Schreibe, dass du anhand deiner Rechtsschutzversicherung mit deinem Anwalt gesprochen hast und er dir dies geraten hat. Reagiere nicht auf Drohmails wie Betreibung etc.
Solche Verträge sind illegal und es wird nie zu einer Betreibung kommen. Ich habe schon 6 Leuten geholfen, dieses Problem zu lösen.
Sollte es jedoch eine seriöse Seite sein, dann musst du wohl den Vertrag auf das nächste Kündigungsdatum kündigen.
NACHTRAG
richtige-heimarbeit.de?? Unseriöser gehts ja wohl nicht. Sofort alle Zahlungen einstellen und nicht auf Drohbriefe eingehen! Glaube mir, das ist die einzie kluge Lösung, solche Forderungen haben keine Legalität!
Quelle(n): Selbst erlebt und versucht. Ausserdem gibt es im Internet sehr viele Beiträge die das selbe raten. Einfach die Drohpost ignorieren.