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Muss die Wohnungsgröße im Mietvertrag stehen?

Ich wollte mal nachfragen ob bei einer Mietwohnung, die Wohnungsgröße im Mietvertrag stehen muss, denn unsere Wohung sollte (laut Anzeige) 64 qm haben, nachdem wir allerdings jetz nachgemessen haben kommen wir auf höchstens 45 qm.

Hoffe auf Antworten

lg melly

Update:

Naja das Problem ist ja dass es nirgendwo steht, wie groß wie Wohnung sein soll^^

Außerdem war uns klar, dass die Wohnung kleiner ist, als angegeben, recht schnell nach einzug schon, jedoch wars uns egal, da die Wohnung eh saubillig ist (200 Euro kalt)

Update 2:

Und was machen wir nun? Wir können ja nicht nachweisen wie groß die Wohnung sein soll^^

11 Antworten

Bewertung
  • Paul R
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Mietvertrag muss die Wohnungsgröße angegeben sein, da sich die Höhe der Kaltmiete und Nebenkosten darauf beziehen. Spätestens bei der Nebenkostenabrechnung wirst du erfahren, mit welcher Wohnungsgröße dein Vermieter abrechnet. Auch im Falle einer Mietanpassung oder Modernisierung spielt die Wohnungsgröße und die für dich anfallenden Kosten eine erhebliche Rolle.

    Wichtig wird der Eintrag als Nachweis über die Größe, wenn ein Antrag auf Mietzuschuss gestellt oder eine Kostenübernahme der Miete beim Arbeits- oder Sozialamt beantragt wird.

    Rechtlich gesehen gibt es zu diesem Thema ein Urteil vom BGH:

    Ist die tatsächliche Wohnungsgröße zehn Prozent kleiner als die im Mietvertrag vereinbarte Fläche, kann der Mieter die Miete mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

    (Urteil BGH, Az.: VIII ZR 133/03 _ siehe Linkverweis).

    http://www.das-rechtsportal.de/recht/miete-recht/u...

    Bevor du aber etwas unternimmst, erkundige dich per Internet im Mietspiegel über deine ortsübliche Vergleichsmiete. Da kannst du dann sehen, ob du mit 200 EUR zuviel zahlst oder günstig liegst. Als Rechenbeispiel:

    200 EUR : 45m² = 4,40 EUR/m²

    200 EUR : 64m² = 3,01 EUR/m²

    Liegt die Vergleichsmiete bei 4,40 EUR/m², brauchst du deinen Vermieter nur auf den fehlenden Eintrag deiner gemessenen Wohnungsgröße aufmerksam machen.

    Ist aber die Vergleichsmiete deutlich niedriger und der Vermieter besteht auf die von ihm angegebene Wohnungsgröße von 64m², bestehe auf eine Neuvermessung durch den Vermieter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um die Betriebskosten richtig abrechnen zu können muss ein gültiger Verteilerschlüssel vereinbart sein. Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, wird nach Quadratmeter bzw. nach verbrauchsabhängigen Kosten abgerechnet.

    Sind keine Quadratmeter im Mietvertrag angegeben kann der Vermieter i.d.R. auch nicht ordnungsgemäß abrechnen.

    Du könntest sagen, dass du die Wohnung selbst gemessen hast und die Größe 45 m² beträgt. Mit dieser Größe wärst du auch einverstanden.

    Der Vermieter steht in der Beweislast und müsste beweisen wie groß die Wohnung ist, möchte er ordnungsgemäß abrechnen.

    Um genauere Aussagen zu treffen, müsste ich den Mietvertrag sehen, aber ich vermute jetzt schon, dass die Betriebskostenabrechnung falsch ist/wird.

    Quelle(n): Zertifizierter WEG-Hausverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die größe muss nicht im Mietvertrag stehen. Jedoch wird in der Umlagenabrechnung häufig nach qm abgerechnet. Hier kannst Du dann Einspruch erheben. Differenzen von bis zu 10% müssen hingenommen werden.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich muß sie das,denn nach Quadratmetern,zahlt Ihr schließlich.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    im Mietvertrag muß eigenlich die Quadratmeterzahl drin stehen,der Nachteil ist, das es mit der Heizkostenabrechnung dann meistens nicht stimmt,weil dann meistens mehr abgerechnet wird.Spreche am besten mit deinen Vermieter.

    Viel Glück

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, muss nicht. Es herrscht Vertragsfreiheit - in einen Mietvertrag kann man so ziemlich reinschreiben, was man will. Überhaupt muss ein Mietvertrag nicht mal schriftlich verfasst werden.

    Natürlich ist es durchaus sinnvoll, dass man Mietverträge im allgemeinen schriftlich macht und den Mietgegenstand darin einigermaßen genau beschreibt, insbesondere hinsichtlich der Größe. Aber es gibt keinerlei gesetzliche Verpflichtung dazu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    muss nicht unbedingt drin stehen. allerdings ist die qm zahl für die heizkostenberechnung wichtig und sollte stimmen.

    10 prozent abweichung ist drin.

    http://www.talkteria.de/forum/topic-35181.html

    na wenn die miete trotzdem günstig ist, lasst es für die nebenkosten korrigieren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die Größe muß angegeben sein.

    Bei Differenz muß der Mietzins angepasst werden.

    Achtung, macht sich auch bei der Nebenkostenabrechnung bemerkbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also...

    es ist schon wichtig z.b. für die versicherung wenn bei einer abgeschlossenen hausratversicherung - schäden auftreten die ersetzt werden müssen - darum sollte die korrekte angabe drin stehen.

    Quelle(n):
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, die Größe muß zwingend im Mietvertrag stehen.

    Ein Unterschied von 19 qm ist schon etwas sehr hart. Rede am Besten erstmal mit Deinem Vermieter bezüglich der Differenz.

    Evtl. lohnt auch ein Gang zum Mieterverein wenn ihr keine Einigung erzielt.

    Liebe Grüße von der Süssen

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