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MrKrabs fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung weil Beziehung mit Ausländer?

Hallo,

folgende Ausgangssituation:

Eine Bekannte von mir, aus Litauen,

hat einen Freund aus Deutschland.

Jetzt befürchtet sie, falls ihr Arbeitgeber das herausfindet,

sie ihren Job verlieren könnte.

Ähnliches ist in der Vergangenheit schon geschehen.

Wenn eine Kollegin eine Beziehung

mit einem Litauer hat passiert nichts.

Hat sie aber was mit einem Ausländer

droht Arbeitsplatzverlust.

Verstößt das nicht gegen geltendes Recht?

Litauen ist immerhin in der EU.

Wie könnte man dagegen vorgehen?

Ich mein, was ist denn,

wenn die beiden irgendwann mal heiraten wollen?

Was könnte man ihr raten?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Arbeitgeber wird in der schriftlichen Kündigung NICHT angeben, dass er die Mitarbeiterin entlässt, weil sie einen deutschen Freund hat. Das wäre sicherlich auch in Litauen rechtswidrig.

    Sicherlich wird er einen anderen Grund vorschieben, wie z.b. aus betrieblichen Gründen oder ähnliches.

    Arbeitgeber sind bestimmt nicht so blöd und geben als Kündungsgrund an: Die Angestellte hat einen deutschen Freund!

    Solange ein "normaler" Kündigungsgrund in der Kündigung steht, kann die Frau wohl kaum etwas machen.

    Nur wenn es glaubwürdige Zeugen gibt, die bezeugen können, dass der Arbeitgeber geäußert hat, dass er die Mitarbeiterin entlassen will, weil sie einen deutschen Freund hat, aber etwas anderes angeben will, dann kann man mit so einem Zeugen vor ein Arbeitsgericht.

    Egal warum... wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten loswerden will, dann findet er auch einen Weg....auch wenn es evtl. etwas länger dauert ....

    Vielleicht sollte sich deine Bekannte nach einem anderen Job umsehen...oder sie sollte sich mal mit ihrem Freund unterhalten, was sie machen wollen, wenn es zu einer Entlassung kommt...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Arbeitgeber ist wohl nicht ganz dicht - da würde ich schnellstens kündigen.

    Ansonsten bleibt nur der amtliche Rechtsweg - und bis der bei der EU angekommen ist, können etliche Jahre vergehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Solange es keine Beweise dafür gibt, dass tatsächlich diese Beziehung der Kündigungsgrund ist, werdet ihr kaum etwas ausrichten können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn so etwas passieren sollte dann sollte sie vor Gericht ziehen da es KEIN Kündigungsgrund ist. Was vor Gericht bestimmt auch so bestätigt werden würde. Jeder darf mit jedem zusammen sein egal welche Nationalität. Also wenn es passiert dann so schnell wie möglich einen Anwalt konsultieren und dann vor Gericht. MFG

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natuerlich darf keiner seinen Arbeitsplatz verlieren nur weil er eine Beziehung mit jemanden hat der dem Chef nicht genehm ist. Der Chef wird dies sicherlich nicht als Kuendigungsgrund angeben. damit wird es dann schwierig gegen eine Kuendigung zu klagen. Ihr muesstet Beweise dafuer bekommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man könnte ihr raten, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen.

    Es hat den Arbeitgeber genau gar nichts zu interessieren, was und mit wem seine Arbeitnehmer in ihrer Freizeit machen. Wenn er derart mit Privatangelegenheiten umgeht, will man da eher nicht arbeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kein Kündigungsgrund - der AG mag offenbar keine Ausländer.

    Bei Kündigung sich dagegen wehren. Will sie ihren Freund und späteren Mann vor dem AG verstecken ?

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