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kredit für den ex aufgenommen, und der zahlt nix zurück...(s.d.)?

bin echt froh, dass es nicht um mich geht diesmal.

aber meine freundin hat mir heute erzählt, dass sie ihrem galan geld im fünfstelligen bereich geliehen hat. also sie hat einen kredit aufgenommen und ihm die kohle vermacht. er geht seitdem nicht mehr ans telefon und verweigert jeglichen kontakt. sie hat halt von ihm nichts schriftliches (also das sie ihm die kohle gegeben hat. und wie schon gesagt, fünfstellig). ist mist. aber irgendwie müßte man den idioten doch drankriegen können.

habt ihr ´ne idee, wie ich ihr helfen könnte? sie hat heute nur rumgeheult, dass eh alles im ar*sch ist.

nene, so schnell ist nix verloren...brauche nur tipps...

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kein Inkassobüro

    Deine Freundin sollte zum Gericht gehen und einen Vollstreckungstitel erwirken.

    Vorteile:

    - es kostet deiner freundin nichts

    - die Forderung ist mit diesem Bescheid rechtlich abgesichert. Das Gericht übernimmt dann die Geldeintreibung und hat ganz andere gesetzliche Möglichkeiten

    - stellt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid aus, so bestehe die Forderung bis zu 30 Jahre, d.h. dem Freund deiner Freundin kann in den nächsten 30 Jahren alle finanziellen Mittel, die er übrig hat, gepfändet werden.

    Erteilt deine Freundin einem Inkassobüro einen Auftrag, und diese erreichen nichts, dann ist diese Schuld nach drei Jahren erloschen, d.h. dass nach drei Jahren auch ein Gericht nichts mehr machen kann, der Beschuldigte ist dann schuldenfrei.

    Und so geht es:

    Deine Freundin geht zum Gericht und äußert ihr Anliegen und stellt Antrag auf Mahnbescheid gegen den beschuldigten.

    Zunächst prüft das Gericht den Wahrheitsgehalt nicht, sondern stellt dem beschuldigten diesen Bescheid zu.

    Der Beschuldigte hat jetzt eine Frist ( 14 Tage oder 4 Wochen), in dem er sich zu dem Vorwurf äußern kann.

    Es gibt mehrere Möglichkeiten:

    - ihr Freund knickt ein, gibt es zu und bezahlt die Schuld plus Gerichtskosten

    - ihr Freund äußert sich gar nicht, dann stellt das gericht einen vollstreckungsbescheid aus, (...und der Kuckuckskleber steht bei ihm vor der Tür)....gleiches passiert, wenn er eszu gibtt aber dennoch nicht bezahlt.

    - ihr Freund widerspricht und bringt Argumente (Beweise) vor, die besagen, dass deine Freundin die Unwahrheit gesagt hat.

    Erst jetzt befasst sich das Gericht mit dem Sachverhalt genauer, und es wird dann wahrscheinlich zur Gerichtsverhandlung kommen.

    Fällt das Gericht ein Urteil ihren zu Gunsten, so erhält sie auch dann den Vollstreckungsbescheid.

    In den Fällen, wo das Gericht ein Vollstreckungsbescheid erwirkt, kann sich deine freundin zurücklehnen, denn dann macht die Justiz alles für sie (Geldeintreibung)

    Und dieser Vollstreckungsbescheid verjährt eben erst nach 30 Jahren.

  • Jayok
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Moskau-Inkasso

  • vor 1 Jahrzehnt

    hi,

    ich war genauso naiv und blöd. habe einem kollegen 1500 € für mietschulden geliehen. angeblich hätte er es am nächsten tag von seinen eltern bekommen und mir wieder gegeben. das war vor 2 jahren :-)

    ich bin deshalb zum anwalt. der hat ihn angeschrieben und erstmal das "darlehen" gekündigt und ihm eine frist gesetzt. natürlich hat das meinen ex kollegen nicht interessiert. aber der anwalt meinte das es so vom gesetzt her gemacht werden muß. wenn er nicht drauf reagiert ist es schonmal ein kleines anerkennen der schuld. dann kann man sich überlegen wenn nichts kommt ob man ein gerichtliches mahnverfahren einleitet. das ist aber alles sehr kostspielig und kommt auf den betrag an. und wenn bei dem anderen nichts zu holen ist, wie esbei mir der fall ist hat man wirklich pech gehabt. das war dann wohl lehrgeld und ich habe lebenserfahrung gewonnen. kein geld verleihen ohne vertrag. egal wer es ist. sogar familie.

    Quelle(n): eigene erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie muß es beweisen - was hat er sich z.B. für das Geld angeschafft - wäre ein Indiz z.B. ein Kfz. müßte er nachweisen, woher das Geld dafür hatte. Ein Schuld-Anerkenntnis uns sei es auch nur mündlich vor Zeugen oder eine einzige Rate als Rückzahlung auf das Darlehen.

    Ansonsten versetze Dich in die Lage eines Richters, der zwar sieht, daß hier ein Kredit aufgenommen wurde aber nicht ausschließen kann, daß Deine Freundin es nicht jemand Anderem gegeben hat oder selbst auf einer Shopping-Tour verballert hat.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie kann man nur so dumm sein?

    Sorry!

    *Verleihe nur soviel Geld, wie du im Notfall auch verschenken könntest*

    Quelle(n): Bei mir würde einer schon einen Tritt kriegen wenn er nur danach fragen würde!
  • vor 1 Jahrzehnt

    tja, in der Schule nannten wir das PP (Persönliches Pech).

    Heute nenne ich es "Lehrgeld" oder "Selbst Schuld".

    Ein fünfstelliger Betrag ... nunja ... das ist nicht erfreulich, in der Tat.

    Dennoch ein tröstendes Wort:

    Geld verdirbt die Freundschaft.

    Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.

    Der frühe Spatz fängt der Wurm.

    Geld macht nicht glücklich.

    Rotwein passt besser zu Käse als Weißwein.

    achso und besonders wichtig:

    Geld im fünfstelligen Bereicht verleiht man nur in Anwesenheit seines Anwalts.

    achso ... und wenn man sogar das Geld nicht hat sondern selbst erst einen Kredit dafür aufnehmen muss, für seinen "Ex" dann sollte man neben dem Anwalt auch noch den eigenen Psychiater dabei haben. Nur zur Sicherheit.

    :-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die richtige strafe für ihre dummheit!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne schriftliche Vereinbarung ist da leider nichts zu machen - das ist einfach Pech für die Freundin!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Heiratschwindel kommt es auf die Aussage der Geprellten an. Er kann zumindest nicht das Gegenteil behaupten, daß sie nicht glauben konnte, daß er sie nicht heiratet.

    Sie kann aber die Kreditaufnahme beweisen und durch ihre Zeugenaussage (und evtl. auch die Verwendung des Geldes und daß er sich nach der Geldübergabe bei ihr grundlos nicht mehr blicken lies) bestätigen. Wenn von einer Schenkung nicht die Rede war, müßte er das Gegenteil erst mal vor Gericht beweisen, was er vermutlich nicht kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ausser Moskauinkasso gibt es da keine Chance. Keine Unterschrift kein Geld. Es klingt hart, aber Deine Freundin ist selbst Schuld so viel Geld ohne Quittung zu verleihen.

    Quelle(n): kenne das von Bekannten.
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