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grf2210 fragte in Haus & GartenWaschen & Reinigen · vor 1 Jahrzehnt

Mietminderung bei defekten geschirrspüler?

Der Geschirrsspüler ist seit über 6 wochen defekt und noch kein ende in sicht kann ich die miete mindern und wo steht das?

7 Antworten

Bewertung
  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zuerst kommt es darauf an, was im Mietvertrag dazu steht. Ist der Spüler mitvermietet, muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen (Achtung Kleinreparaturklausel). Mietminderung vo 1-2% kann möglich sein. Die Gerichte sehen dazu aber immer den Einzelfall. Sinnvoller wäre es, den Vermieter mit Fristsetzung und unter Androhung der Ersatzvornahme zur Mangelbeseitigung aufzufordern. Von Vorteil wäre dabei einen Kostenvoranschlag beizulegen. Lässt er den Termin verstreichen, die Reparatur selber durchführen lassen, ihm die Kosten auferlegen und notfalls mit der Miete verrechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Geschirrspüler mitgemietet wurde, setzte dem Vermieter eine Frist von 3-4 Wochen den Schaden beheben zu lassen und kündige an, dass Du danach die Miete minderst. Mietminderung aber nicht ohne einen Juristen durchführen, da der Prozentsatz nach der Hamburger Tabelle errechnet werden soll. Meine Schätzung 2-3 %. Mit diesem Betrag bringst Du aber Deinen vermieter nicht unbedingt zum Handeln. Ich halte es besser, anzukündigen, dass Du dann einen Handwerker bestellst und die Kosten an der Miete abziehst. Je nach Höhe darf es aber nur in 2-3 Monatsraten abgezogen werden. Hier hast Du etwas erreicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Interessante Frage: Wenn im Mietvertrag steht das der Geschirrspueler in der Miete inbegriffen ist sollte es moeglich sein. Doch auch hier hast du fristen einzuhalten. Wende dich doch an die Verbraucherzentrale oder den Mietverein wie du dich am besten verhalten kannst. Ich wasche mein Geschirr jedenfalls immer mit der hand. Gruss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Steht das Ding als zur Nutzung überlassen im Mietvertrag drin? Dann muss der Vermieter ihn in Ordnung halten und auch Reparaturen veranlassen. Ob du die nach der Kleinreparaturklausel dann bezahlen musst, steht auf einem anderen Blatt. Aber veranlassen muss er. Und die Mietsache ist nicht mangelfrei, solange das Ding nicht benutzbar ist, also kannst du Mietmindern. Eine von dir zu hohe MM berechtigt den VM nicht zur Kündigung. Versuchs mit 5%. Wenn der VM nicht einverstanden ist, muss er halt klagen. Du kannst deine Zahlungswilligkeit demonstrieren, indem du den Minderungsbetrag an der Hinterlegungsstele deines örtlichen Amtsgerichts hinterlegst.

    Quelle(n): Das mit der Hinterlegungsstelle ist ein Tipp von meinem Großvater. Der war ein bekannter Rechtsanwalt in Hamburg.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde erstmal bei einen mieterschutzverein anrufen und dort nachfragen wie du dich verhalten sollst

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ist nichts,mit Mietminderung.Die Reparatur,mußt Du schon selber bezahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    nein - bei dem geschirrspüler handelt es sich um ein zusätzlich, in den wohnraum, eingebrachten gegenstand.

    auch wenn sich der geschirrspüler beim einzug in der wohnung befunden hat, so ist er nicht gegenstand des mieterverhältnisses.

    wenn sich jedoch ein defekter geschirrspüler schon bei bezug der wohnung befunden hätte, dann müsste dies dem vermieter sofort, ohne schuldhaftes zögern mitgeteilt werden und hätte auf kosten des vermieters entsorgt werden müssen.

    somit bist du wohl wieder auf die manuelle handarbeit angewiesen

    p.s. viele sind schon vom tellerwäscher zum millionär geworden ...

    Quelle(n): ☼
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