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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungPrüfungen & Tests · vor 1 Jahrzehnt

Wie handeln, wenn man beim Betrug in der Klausur erwischt wurde?

Eine Mitschülerin von mir bat mich, ihr die Lösung einer Aufgabe auf ein Blatt zu schreiben. Das tat ich dann auch.

Nun geschah dies aber in der letzten Sekunde vor der Klausurenabgabe und meine "Freundin" hat MEIN Blatt abgegeben! Also sie hat es nicht noch einmal neu abgeschrieben!!

Mein Physiklehrer wird sicherlich erkennen, dass es meine Schrift ist!

Nun wollte ich euch fragen, ob diese Geschichte glaubwürdig ist:

Meine Mitschülerin hat mich gefragt, ob sie mein Schmierblatt bekäme (also das Blatt mit der gelösten Aufgabe) und ich habe zugestimmt. Ich hätte aber nicht damit gerechnet, dass sie das Blatt noch abgibt; ich dachte nur, dass sie das wollte, um zu schauen, wie man die Aufgabe löst (zu dem Zeitpunkt hatte sie ja auch schon ihre Klausur abgegeben, MEIN Blatt hat sie dann irgendwie noch nachträglich eingereicht).

Damit würde sie zwar die ganze Schuld auf sich nehmen, aber eigentlich auch zu Recht oder? Ich fühle mich nämlich total von ihr hintergangen, obwohl mir bewusst ist, dass ich auch Schuld an der ganzen Sache trage!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, das bedrückt mich schon seit Tagen!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was für eine .... warum hat sie das denn gemacht?

    Solltest Du vom Physiklehrer angesprochen werden, kann ich Dir nur raten genau das zu erzählen, was Du hier geschrieben hast. Da sie ihre Seite schon abgegeben hatte, hast Du zu Recht angenommen, dass sie die Lösung nur im Nachhinein wollte, um ihre eigene Lösung gedanklich zu überprüfen. Dass sie Dein Blatt als ihres abgegeben hat, hast Du nicht mit bekommen.

    Ich würde nicht mit ihr darüber sprechen, und sie auch nicht auffordern zu lügen. Genau genommen steht sie bei der Wahrheit erheblich schlechter da als Du. Auf sie verlassen kannst Du Dich sowieso nicht, wenn sie schon solchen Unsinn verzapft.

    Lass es ruhig auf Dich zukommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sag dann am besten, wie´s tatsächlich war. Schadensbegrenzung ...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da hilft nur Dreistigkeit: Du behauptest, dass sie dir das Blatt in einem unbemerkten Moment gestohlen hat.

    Das Gegenteil kann dir niemand beweisen. Umständliche Erklärungsversuche (nachdem sie schon abgegeben hatte usw.) verwirren nur und machen misstrauisch. Daher fährst du mit einer einfachen Aussage am besten, auch wenn sie gelogen ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man einen Fehler macht, sollte man auch dazu stehen! Also falls der Lehrer das checkt, solltest Du es zugeben und Dich dafür entschuldigen. Das ist die ehrlichste und beste Art, damit umzugehen. Und Du bist ja auch nicht ganz unschuldig an der Situation....

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warten, ob es rauskommt, dann mit der Wahrheit rausrücken. Die "Freundin" hat sich ins Unrecht manövriert - soll sie sich wieder rausziehen. Ist nicht dein Problem.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Steht denn noch etwas von Ihr zusätzlich auf dem Blatt?

    Sonst kann es doc hsein ,dass es zu deienr Prüfung gehört einfach "zufällig" bei ihr reingerutscht ist beim einsammeln der Prüfungen.

    Diese Mitschülerin ist aber auch ganz schön bescheuert oder? Ich meien wie kommt die überhaupt dazu das so abzogeben?

  • vor 1 Jahrzehnt

    was kann dir denn passieren ?

    du hast deine eigene klausur mit zugelassenen mitteln geschrieben...bloß deine mitschülerin nicht. es ist ihr problem, nicht deins. sie soll sich mal selbst gedanken machen.

    und stimmt eure geschichten aufeinander ab, damit ihr nicht beide was anderes erzählt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Unterschleif ist auch die Bereitstellung von Hilfsmitteln, wenn sie erwischt wird bist du genauso dran, es seidenn sie sagt sie hätte dir das Blatt weggenommen. Unklar ist allerdings dann, warum du die Aufgabe zweimal gemacht hast. Eigentlich kannst du nur auf deinen Physiklehrer hoffen, dass der das nich dem Direktor meldet (was er eigentlich müsste).

    Quelle(n): GSO § 49 Bewertung der Leistungen 1. ... 2. ... 3. ... 4. Bedient sich der Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel.
  • E.T.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    JA

    Etwas bleibt immer hängen

    Gruß

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