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Mietvertrag ungültig?
Also folgende Sache: Ich habe vor einigen Monaten einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung in KL. Der Eigentümer hat auch vor meinen Augen den Mietvertrag unterschrieben. Jedoch habe ich nun herausgefunden, dass der jenige der den Mietvertrag unterschrieben hat garnicht der Eigentümer ist sondern sein Sohn? Der jenige hat aber mit dem Namen des Sohnes unterschrieben.. dh also Urkundenfälschung. Der vermeindliche Vermieter, der ja keiner ist, kümmert sich kein bisschen ums Haus und die Wohnung fällt langsam auseinander. Kann ich ohne Kündigungsfrist da raus kommen????
Ist das denn nicht Urkundenfälschung, er hat ja mit dem Namen seines Sohnes unterschrieben. Ich habe nicht gewusst, dass er nicht der Vermieter ist, hab ich gerade herausgefunden.
Ich sehe gerade.. etwas verwirrend.
Der Vater hat unterschrieben mit dem Namen seines Sohnes aber der Eigentümer ist der Sohn.
9 Antworten
- vwdoka01Lv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auch ohne einen gültigen Mietvertrag kommt dieser durch Überweisung, Nutzung des Mietgegenstand zur Stande.
Das ist halt so im Gesetz, ansonsten wären die Gerichte total überlaufen. Wegen der Zustände in der Wohnung kannst Du Miete kürzen, Vermieter schriftlich auf die Mängel hinweisen und dann mit Kündigung drohen. Eine angemessene Frist setzen, zum beheben der Mängel. Nach verstreichen der Frist kannst Du fristlos kündigen. Aber nur wenn die Mängel es zulassen. Das kann ich nicht beurteilen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jein. Im Prinzip schon. Aber Du wusstest ja, dass er nicht der Vermieter war und hast dich so verhalten, als ob der Vertrag gültig wäre. Das nennt sich konkludentes handeln. Sehr grenzwertig.
- GänseblümchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
was sind denn einige Monate (3 Monate oder 10 Monate), wie kann denn in so kurzer Zeit eine Wohnung auseinanderfallen. Da muà ja schon beim Einzug nicht alles in Ordnung gewesen sein.
Wenn du ausziehen willst muÃt du wohl oder übel die 3monatige Kündigungsfrist einhalten.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Vertrag ist gültig. Es gibt kein Gesetz das vorschreibt, dass nur der Eigentümer Vermieter sein kann.
Wenn du meinst, du müsstest wegen angeblicher Urkundenfälschung vorgehen, dann fechte den Vertrag an.
Ich frage mich nur, wozu diese ganzen Umstände.
Als Mieter hast du 3 Monate Kündigungsfrist - wenn die Kündigungsfrist nicht beiderseitig ausgeschlossen wurde - und kannst ausziehen.
Sollten Mängel an dem Mietobjekt sein, dann melde dies deinem Vertragspartner (Vermieter) und mindere Miete und setze eine Frist zur Instandsetzung. Die Mängel sollten dir vorher nicht bekannt gewesen sein...
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- MajukaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da Du in der Wohnung wohnst, gilt der gesetzliche Mietvertrag, wenn Du den Wortlaut des Vertrages wegen einer Unterschrift anzweifeln willst. Allerdings hast Du unterschrieben! Und im gesetzlichen Mietvertrag hast Du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine Mietkürzung geht nur, wenn Du schriftlich angemahnt hast und eine Frist verstrichen ist.
Quelle(n): M. - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Für Ihn ist Deine Unterschrift gültig. Der Sohn kann ja eine Vollmacht haben, oder er alle Rechtsgeschäfte für den Vater machen. Wenn der Sohn mit der Unterschrift des Sohnes unterschrieben hat, ist es keine Urkundenfälschung. Du musst die Kündigungsfrist einhalten.
- ***Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Gehe zum Mieterverein die helfen dir weiter, da wirst du rechtlich optimal beraten. Wenn der Sohn unterschrieben hat war er vieleicht von seinem vater bevollmächtigt.
- vor 1 Jahrzehnt
Na ja in dem Fall ist der Mietvertrag ungültig!
Aber es kann nicht schaden einen Anwalt einzuschalten, falls du kein Geld hast, gibt es an jedem Amtsgericht einen Rechtsberater Kostenlos.
Quelle(n): aus dem Kopf - kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn er kein i.V. ( in Vertretung ) vor der Unterschrift gestellt ist der vertrag ungültig.