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Ich habe bei 99 downloads den divx player runtergeladen dann habe ich eine Rechnung über 99 Euro bekommen was?
Ich habe bei 99 downloads den divx player runtergeladen dann habe ich eine Rechnung über 99 Euro per E-Mail bekommen. Ich habe das dann einfach aus meinem Kopf gelöscht weil man liest ja in foren einiges. Dann habe ich eine Mahnung bekommen mit meinen Anmeldedaten. Was soll ich jetzt tun weil in der mail steht das wenn ich bis zum 15.05.09 nicht gezahlt habe das an einen rechtsanwalt weitergegeben wird
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
das ist bei mir auch mal passiert,denn ich wollte übers inernet navigation benutzen...dann bin ich in irgendeine routen-seite gekommen dann habe ich dort das angeschaut und die AGB hab ich nich gelesen dann hab ich auch 93chf bezahlen müssen dann habe ich es zum sozial gebracht habs erklärt usw. und die haben dann diese firma eine post geschickt das ich das nicht bezahlen müsste,das das wie eine art von betrug sei....dann musste ich es nicht mehr bezahlen
meine empflehlung : mach das gleiche wie ich,geh zum sozial...
bevor du dich anmeldest oder etwas installierts oder so,lies die (AGB) sehr wichtig!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich schlag dir vor erst mal nicht zu bezahlen da diese schon bei der staatsanwaltschaft kein unbeschriebenes blatt mehr ist, wurde auch schon im fernsehen öffentlich genannt das die viele internetuser abmahnen.
und noch mehr zum lesen :
bezieht sich natürlich auch auf 99 downloads,die haben soviel dreck anstecken also klagen am hals aber hier mehr.lese dir das mal durch -
Die Download-Falle - so schützen Sie sich
So schützen Sie sich: Abwehrtipps gegen Download-Abzocke
Keine Chance für Abzocker: Mit unseren Tipps schützen Sie sich gegen die Abo-Falle.
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie Ihre persönlichen Daten angeben sollen, insbesondere Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung. Falls Sie fiktive Daten angeben: Denken Sie daran, dass Sie neben Ihrer IP-Adresse weitere Spuren hinterlassen, etwa eine auf Ihren Namen registrierte Mailadresse.
Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), und schauen Sie auf mögliche Zahlungsverpflichtungen. Speichern Sie die AGB und andere Vertragsbestandteile als PDF ab. Oder erstellen Sie eine Kopie der Seite (etwa mit Furl.net), die diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dokumentiert. Denn: Auch online können Sie einen gültigen Vertrag eingehen.
Prüfen Sie bei Erhalt einer unerwarteten Rechnung, ob Sie wirklich einen Vertrag eingegangen sind. Dazu muss der Anbieter in geeigneter Weise über die Vertragsbestandteile informiert haben. Ein kleiner Hinweis auf die Art der Vertragsbeziehung, möglicherweise ganz am Ende der Seite oder gar nur in den AGB, reicht hierfür nicht aus.
Auch wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird, müssen Sie nicht nervös werden. Wichtig zu wissen: Die Extrakosten fürs Inkasso trägt der Anbieter des Dienstes, sofern die Rechnung nicht rechtens ist. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrifft, müssen Sie reagieren: Legen Sie unbedingt binnen 14 Tagen Einspruch ein. Wichtig: Das Gericht, das den Mahnbescheid ausgefertigt hat, hat den Fall nicht geprüft, sondern verlässt sich auf die Aussage des Rechnungsstellers.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch wenn das Unternehmen mit der Vorratsdatenspeicherung droht. Vermeiden Sie jede unnötige Kommunikation mit dem Rechnungssteller. Insbesondere wenn er Ihre persönlichen Daten (mit Ausnahme der Mailadresse) nicht kennt, brauchen Sie ihm diese auch nicht nachträglich mitzuteilen.
Jugendliche unter 18 Jahren können ohne die Zustimmung ihrer Eltern keine Abo-Verträge abschlieÃen. Abgesehen davon: Auch die Eltern haften nur dann, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maà nachgekommen sind. Inwieweit sie diese aber im Internet erfüllen müssen (und ob sie das überhaupt können), ist fraglich.
du solltest aber handeln wenn du vom gericht ein mahnbescheid erhalten hast, lege dagegen einspruch ein und las das gericht entscheiden, bis dahin kannst du ruhig schlafen und abwarten was da kommt .
m.f.g. robi
Quelle(n): Sie sind hier: Computer & Technik > Sicherheit > Firewall & Online-Sicherheit > Praxis Internet und Sicherheit - holladiriaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Lass die mahnen bis sie schwarz werden.Egal ob Rechtsanwalt oder Inkassobüro überhaupt nicht darauf reagieren.
Erst wenn solche Betrüger vor Gericht gehen, - was sie tunlichst vermeiden - dann bei Gericht Einspruch einlegen.
- vor 1 Jahrzehnt
Kinder, Kinder, wann lernt ihr endlich, dass diese Seiten böse sind?!?
Verbraucherzentrale, die helfen dir.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Den Divx-Player kann man auch kostenos beim Hersteller herunterladen.
Bei Abzockerseiten muss niemand etwas bezahlen, sofern er Preis nur in den AGB's versteckt war.
Quelle(n): http://www.divx.com/de/win - vor 1 Jahrzehnt
wer lesen kann ist klar im vorteil...
aber gut--NICHT zahlen...verbraucherzentrale informieren-die haben da schon n paar meldungen über die...
- vor 1 Jahrzehnt
Altbekannte Drohkulisse, wo in der Regel nichtmal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt - und wenn doch, widerspricht man den, wenn man sich über's Ohr gezogen fühlt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Würde mich für ein Download auch nirgendwo registrieren!
Geh das nächste mal auf chip.de
Da gibt auch fast alles zum downloaden und das kostenlos ohne irgendwelche Daten einzugeben
- Max MLv 6vor 1 Jahrzehnt
Zahle nicht, die sind dafür bekannt, dass sie abzocken.
Siehe hier einen Artikel vom Verbraucherschutz:
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Verstehe ich nicht...ihr wisst doch mittlerweile (angelblich!) das dieser Verein nicht seriös ist und downloadet trotzdem??
Sorry - aber dann gehört es dir nicht anders!!!