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Muss ich meinem Vermieter Bescheid sagen, wenn jemand bei mir übernachtet?
Mein Vermieter meint, wenn jemand bei mir übernachtet, muss ich ihm jedesmal Bescheid sagen. Ich darf zwar Gäste haben, aber falls die übernachten sollten, zählt das anscheinend als Untermiete und ich muss ihn benachrichtigen. Stimmt das?
Ich bezahle Warmmiete mit Strom drin, habe einen Mitbewohner, der einen seperaten Vertrag mit dem Vermieter hat.
Danke euch allen, die Antworten haben mir sehr geholfen. Habe mich ordentlich auseinandergesetzt mit meinem Vermieter und er ist zurückgetreten.:)
15 Antworten
- sagabonaLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
>Nein, das brauchst Du nicht. Du darfst 6 Wochen lang sogar Besuch haben ohne dass sie angemeldet sind und wen Du als Übernachtungsgast hast, geht den Hausherren absolut nichts an.
Ich meine auch aus der Errinnerung es ist erst nach über 6 Wochen "wohnen" und erst dann müßte man den Dauergast dem Vermieter melden.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein. Das musst du nicht. Für eine kurze Zeit brauchst gar nichts schreiben. Du musst ihn nichtmal anrufen. Wenn er zum Dauergast wird musst du ihn aber informieren
- vor 1 Jahrzehnt
lach...was ist das denn für ein scherzkeks dein vermieter. wenn jemand bei dir übernachtet, ist das in ordnung, so lange ihr kein lärm macht.
der vermieter will wohl eher an deinem privatleben teilhaben oder ist ein kontrollfreak.
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- vor 1 Jahrzehnt
Nein, solange sie nicht auf langer Zeit bei dir Wohnen( länger wie so etwa4 Wochen) !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nee das stimmt nicht
ein übernachtungsgast muss nicht angemeldet werden
ich glaube erst ab 2 wochen daueraufenthalt ist der vermieter zu benachrichtigen
dein vermieter is wohl von der sorte der gern alles weiss
lg jenni
- vor 1 Jahrzehnt
dem würde ich was pfeifen, das wäre ja noch schöner!!!!!
ich glaube laut gesetz darfst du 3wochen jemand zu besuch haben, und DANN kommst du in erklärungsnot.
wenn du denn besuch dann aber einen tag woanders schlafen lässt, kann er wieder 3 wochen zu besuch kommen. lol
ich müsst mich schwer irren, wenn es nicht so ist.
dein mitbewohner hätte da aber bestimmt was dagegen
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, das brauchst Du nicht. Du darfst 6 Wochen lang sogar Besuch haben ohne dass sie angemeldet sind und wen Du als Ãbernachtungsgast hast, geht den Hausherren absolut nichts an.
- vor 1 Jahrzehnt
Das ist kein Vermieter, das scheint eher ein Block wart zu sein.
Natürlich darf der Besuch ohne vorherige Ankündigung bei Dir übernachten. Nur wenn er sich über einen längeren Zeitraum bei Dir aufhält muà der Vermieter darüber informiert werden- wg. der Nebenkosten.
- MeikelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Guck da mal rein ! Da steht viel dirn ! Und soweit ich weià muÃt du erst ab 6 Wochen deinen Vermieter bescheid sagen !