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Lehrstelle verloren, rechtliche Schritte?

Hallo zusammen

Ich wohne in der Schweiz und gehe in die 9. Klasse.

Ich habe letzten Herbst einen Lehrvertrag unterschrieben als Informatiker.

Ich dachte danach nicht weiter an das und so vergingen die Monate. Gestern wollte ich etwas in der Firma nachfragen, und als ich dort angerufen habe, wurde mir gesagt, dass die Firma schon seit ein Paar Monaten aufgegben hatte. Entrüstet suchte ich die Nummer von einem Arbeiter, der dort war, und der erklärte mir, dass die Firma aufgegeben hatte, und dass ich schon seit etliher Zeit das vom Chef erfahren sollte.

Doch dieser Chef hat micih einfach vergessen. Jetzt habe ich mich be der Lehrstellenvermittlungs-Kommision gemeldet und ihnen das Problem geschildert.

ICh warte noch auf Antwort von ihnen.

Doch ich bin total enttäuscht von meinem Chef, dass der mir nicht die Bohne gesagt hat.

Kann ich ihn Irgendwie Verklagen oder schadensersatz verlangen?

Der Lehrvertrag ist unterschrieben und von Bern bestätigt

Gruss

Atreju

Update:

Also mit Aufgegeben meine ich, dass der Chef frech zu mitarbeitern war, und da haben einige gekündet. und als die Gingen, folgten die anderen. am schluss waren von den 40 mitarbeitern noh 2 übrig.

also ich habe mich shon gemeldet, aber entweder nahm niemand das Telefon ab, als ih dort mal verbei ging, war verschlossen, aber kein schild von konkurs.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Verklagen kannst Du jeden den Du willst, aber was daraus wird ist etwas anderes. Hier käme sowieso nur eine Klage auf Schadenersatz in Betracht. Die Frage ist nur worin besteht der Schaden. Wie viel Euro Schaden hast Du erlitten? Die Sache ist wohl eher dumm für Dich gelaufen einen zu beziffernden Schaden sehe ich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Spar dir die Bemühungen. Wenn die Firma nicht mehr im Geschäft ist, kannst du da auch keine Ausbildung machen, fertig.

    Für eine Klage auf Schadensersatz müsstest du erst mal einen Schaden nachweisen können. Kannst du nicht, fertig. Und selbst wenn du könntest, hülfe es dir nicht viel, wenn bei dem Unternehmen nichts mehr zu holen ist, weil es z.B. in Konkurs ist.

    Deine Enttäuschung ist verständlich, aber du solltest auch ein wenig Verständnis dafür aufbringen, dass ein Chef andere Sorgen hat als den Azubi vom nächsten Jahr, wenn ihm gerade seine Firma unter dem A... zusammenbricht.

    Vergiss die Sache, schau nach vorne und bemüh dich, woanders eine Ausbildungsstelle zu bekommen.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein verklagen kannst Du die Fa. nicht. Geld kannst Du auch nicht erwarten, da haben die Banken die älteren Rechte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da wirst du leider nicht viel Chancen haben.

    Lies mal deinen Lehrvertrag genau durch, dort wird eine Probezeit vereinbart sein.

    In dieser kannst sowohl du praktisch minütlich kündigen bzw. auch minütlich gekündigt werden.

    Also, wenn du am 1. Lehrtag um 8:00 zur Arbeit erscheinst und von deinem Chef um 08:01 gekündigt wirst, dann hat er seine Pflicht erfüllt.

    Zum anderen würde ich persönlich keine Lehre in einem Betrieb machen, in dem die Mitarbeiter scharenweise wegen des schlechten Betriebsklimas kündigen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    gehe zum rechtsanwalt, der kann dich beraten und gegebenenfalls rechtliche schritte einleiten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Dir dadurch (d.h. weil der Chef es Dir nicht gesagt hat und Du deshalb nicht nach Alternativen suchen konntest) nachweisbare Vermögensschäden entstehen, kannst Du klagen. Ob Du das durchsetzen kannst, hängt von der finanziellen lage und der Rechtsform der Firma ab. Ggf. kannst Du auch gegen den Chef persönlich klagen. Immaterielle Schäden (Stress, Ärger) sind jedoch vor Gericht kaum durchzusetzen.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie heißt es so schön: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In der Ausbildung musste eigentlich dir die Schule erklären, was man als Azubi achten muss, wie ist die Lage mit dem Azubi-Vertrag und was man alles machen darf und was nicht.

    Gibt es kein Berufsausbildungsgesetz im Netz, wo du nachschlagen kannst welche Rechte du hast?

    Nimm einen Anwalt als Hilfe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was meinst Du damit, "aufgegeben" ? Ist das der schweizer Ausdrucksform fuer Konkurs oder so?

    Wenn ja, da kannst Du nicht viel machen, was willst Du auch? Wenn die Firma pleite ist, dann ist ja eh nichts mehr zu holen. Schadensersatz?Für was? Und - kamm man einem nackten Mann in die Tasche greifen?

    Obwohl natürlich nicht ideal, kann ich schon verstehen dass man Dich vergessen hat - ein Konkurs ist eine stressige Angelegenheit wo Stellen abgebaut werden und es gut sein kann dass der Personalchef schon nicht mehr im Unternehmen war um Dich zu benachrichtigen.

    Ein Teil Schuld hast Du aber auch selber: Es ist weder klug noch höflich wenn man sich monatelang einfach nicht mehr meldet. Man bleibt immer in Kontakt, ruft einmal im Monat an und fragt was es Neues gibt und ob sich was geändert hat.

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