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Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu den geringwertigen Wirtschaftsgüternund zwar: Wann sind sie denn nun gerinwertig? Ich habe im Internet nur eine Regelung von 2008 gefunden (dürfen den Anschaffungswert von 150 € nicht überschreiten)

Ist diese Regelung noch aktuell? Normalerweise ändert sich sowas doch halbjährlich (wie beispielsweise Abschreibungen).

Die Fachleute sind gefragt =)

Update:

Ja die 410 € kannte ich auch aus meinen Lehrbüchern...nun ist fraglich was die von mir in der Prüfung wissen wollen wobei ich doch mal davon ausgehe das der aktuelle Stand zählt.

Wirklich zu dämlich diese ganzen neuen Vorschriften

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, ist aktuell! Beachte dass dies ein Nettowert ist!

    Bis 2008 waren GWGs bis 410 Euro (netto) im Jahr der Anschaffung voll abzugsfähig.

    Seit 2008 sind GWGs bis 150 Euro direkt abzugsfähig, GWGs von 150,01 € bis 1.000 € sind in einen Pool aufzunehmen und über 5 Jahre abzuschreiben. Auch wenn das GWG in der Zwischenzeit veräußert wird oder Schrott ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aktuell durch die Unternehmenssteuerreform 2008:

    GWG´s bis 150 EUR:

    Werden sofort abgeschrieben.

    GWG´s 150 EUR-1000 EUR:

    Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden ab 01.01.2008 in einen Pool zusammengefasst und dann über 5 Jahre linear abgeschrieben.

  • sivo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ja müsste noch aktuell sein, vor 2008 waren es glaub ich 410 Euro...

    nachtrag:

    in prüfungen zählt IMMER der aktuelle stand... die können nicht verlangen dass du weisst, was vor zig jahren gewesen ist... es sei denn es wird genau danach gefragt... is aber eher die seltenheit...

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