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Ich habe da eine Frage , könnte mir da einer netter weise helfen?

Die Frage ist : Ich Leben seit einem halben Jahr mit meinem Freund zusammen ( Sind nicht verheiratet ) .in einer gemeinsamen Wohnung .

Ist es also flicht sich eintragen zu lassen . Da mit die Ämter bescheid wissen das wie in einem ehe ähnlichen verhältnis leben ?

Lg Melanie

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt drauf an: Normalerweise reicht ja das Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Mehr ist nicht notwendig. Sollte jedoch einer von euch Hartz IV-Empfänger sein solltet ihr es dem Amt mitteilen, besser so, als wenn sie es selbst herausfinden und es dann wegen irgendwelchen Geldern ärger gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was meinst du mit eintragen lassen? Ihr wohnt zusammen, also seit ihr doch auch beide bei der Stadt unter der Adresse gemeldet. Ihr habt doch beide auf eurem Perso die gleiche Adresse stehen und mehr müßt ihr nicht machen. Solltet ihr das nicht gemacht haben und einer von euch hat seinen offiziellen wohnsitz noch z.b. bei den eltern, dann würde ich das schon mal nachholen.

    Wichtig wird das auf jeden Fall dann, wenn einer von euch Leistungen vom Staat bezieht, z.b Alg, oder bafög oder so, weil wenn dann nicht beide als da wohnend gemeldet sind, der andere aber einkommen hat, dann nennt man sowas betrug

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr müsst euch unter eurer Adresse anmelden. Das ist Pflicht und auch erforderlich, damit ihr z.B. eure Wahlunterlagen etc. erhaltet.

    Ansonsten müsst ihr das Zusammenleben nur angeben, wenn ihr Sozialleistungen wie Hartz 4 bezieht ( Stichwort "Bedarfsgemeinschaft").

    Falls das nicht der Fall ist interessieren sich die Behörden nicht weiter für eure Wohnverhältnisse.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine WG (Wohngemeinschaft) bedeutet nicht, dass man unbedingt miteinander verheiratet ist! In einer Wohnung kann man allein oder mit jemandem zusammen leben (man und oder frau). Wichtig ist nur die Anmeldung für diese Wohnung!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Man muss nur seinen Wohnsitz in der gemeinsamen Wohnung anmelden.

    Die Ämter ansonsten geht das erstmal gar nichts an, wer mit wem und warum zusammen wohnt.

    Bei Hartz 4 ist es so, daß es erst als "Bedarfsgemeinschaft" angesehen werden kann, wenn die Dauer des Zusammenlebens länger als 1 Jahr ist (!)

    Da gibt es ein aktuelles Urteil.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr zusammen wohnen bleibt, dann muss man auf das Einwohnermeldeamt und seine neue Adresse angeben und das wird auch auf dem Personalausweis eingetragen.

    Ob ihr verheiratet seid oder nicht, interessiert auf dem Amt niemanden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    als allererstes ist es wichtig, das du/ er postalisch gemeldet seid. wenn du z.bsp. noch bei den eltern gemeldet bist, aber oft (oder auch dauernd) bei deinen freund bist, hat es niemanden zu interessieren. wenn das meldegesetz auch was anderes sagt. ansonsten macht ihr vor dem amt einfach auf wg. diese wi.... tun ja einiges, um einen das leben schwer zu machen und oder kuezen ein die kohle, wo sie nur koennen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur ein kleiner Zusatz zu den Antworten der anderen. Wenn man wo fest wohnt ohne angemeldet zu sein ist dfas eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Gruss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dazu hast du doch eben schon mal eine Frage gestellt - du hast da einen Begriff aufgeschnappt, den du völlig falsch verstehst!

    "Eingetragene Lebensgemeinschaft" - betrifft nur homosexuelle Paare!!! - Wenn du mit deinem Freund zusammenlebst, bei ihm gemeldet bist - und nicht Hartz IV beziehst, (dann wäre es eine "Bedarfsgemeinschaft") interessiert das kein Amt.

  • erjott
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Antwort von "m" auf deine letzte Frage dieser Art ist auch die Antwort auf diese Frage. Eine bessere Antwort gibt es wohl nicht, ich hätte dir das Gleiche geantwortet.

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