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Ab wann lebt man in einer eingetragenen Partnerschaft ?

Mein Freund und ich leben zusammen in einer Wohnung .

Das schon seit einem Halben Jahr .

Nun ist meine Frage , ab wann lebt man in einer eingetragenen Partnerschaft ?

Danke schon mal für eure Antworten und LG Melanie

Update:

Wir beide haben durch das zusammen Leben keine vorteile .

(Keine Zuschüße usw.)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    eine eingetragene partnerschaft beginnt wenn diese eingetragen ist aufm amt...

    ansonsten gilt dass diese partnerschaft als eine solche anzusehen ist wenn man mehr als 3 jahre den selben wohnraum miteinander teilt...

    Quelle(n): AMT
  • Agabau
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Als eingetragene Parnerschaft gilt die Homo-Ehe. Da sie nicht als Ehe im herkömmlichen Sinne angesehen wird, verwendet man diesen Begriff. Gilt aber nur, wenn die Parnerschaft auch eingetragen, also amtlich registriert ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine "eingetragene Partnerschaft" - ist doch ganz was anderes!

    Das ist ein Begriff aus dem Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Beziehungen... praktisch das Pendant zur Ehe.

    In Bezug auf Heterobeziehungen gibt es diesen Begriff nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie einige Vorredner schon geschrieben haben, meinst Du sicher nicht die "Eingetragene Partnerschaft", denn dieser Begriff bezeichnet etwas anderes ("Homo-Ehe").

    Im SGB II ("Hartz 4") gibt es den Begriff der Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn ihr nicht verheiratet seid, aber im Haushalt "gemeinsame Kasse" macht, würdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen und müsstet füreinander aufkommen. D.h. wenn einer von euch ALG II beantragt, wird das Einkommen des anderen mit in die Berechnung einbezogen.

    Beim Wohngeld gibt es auch soetwas ähnliches.

    Wenn ihr allerding nur zusammen in einer Wohnung wohnt, also wie in einer WG in der jeder sein eigenes Essen kauft, seine eigene Wäsche wäscht usw., seid ihr davon nicht betroffen. Auch wenn ihr miteinander Sex habt, heißt das noch nicht, dass ihr füreinander aufkommen müsst, also als "eheähnliche Gemeinschaft" angesehen werdet.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ich hab gelesen das man erst als Lebensgemeinschaft gillt wenn man sachen auf den anderen überträgt....z.B. Kontovollmachten,Entscheidungen bei unfall oder Lebenserhaltenen Maßnahmen,bin mir jedoch nicht ganz sicher ob es von Bundesland zu Bundesland anders ist....

    Zwei Zahnbürsten und ein gemeinsam genutztes Bett sind Sachen die nicht unbedingt(bei Raumproblem ect.) auf ein eheähnliches verhältniss schließen lassen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sobald ihr zusammen seid (Partnerschaft) und zusammen in einer Wohnung lebt!

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