Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Trotz Vollbeschäftigung Vertrag gekündigt?

Hallo

Ich habe seit dem 01.08.2008 eine neue unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Vertrag mit Probezeit von einem halben Jahr

Ich hatte letzte Wochen einen leichten Damengrippe und bin zwei tage krankgeschrieben. Jetzt hat mir meine Firma zum 15.05.gekündigt. Aus betrieblichen gründen. Gegen die Kündigung kann ich nichts unternehmen, oder doch

Ist die Kündigung recht fertig?

Habe ich Anspruch auf Abfindung oder Ähnliche

Vielen danke für eure Meinungen voraus !!!

Update:

Hallo und vielen danke für eure antworten

Vielleicht muss ich auch erwähnen das wir (Betrieb ) seit Januar in kurt arbeit sind und sind altere Mitarbeiter( im betrieb sind )auf meinen Arbeitsplatz gearbeitet um die nicht in Kurzarbeit zuschicken

Ich bin Industier Mechaniker in Fertigungszentrum tätig.

Also auftrage von meinen Arbeitsplatz sind da .ich hätte auch andere arbeit tun können Z b Bohrmaschine Stapler fahren … egal

Am Montag suche ich mir einen Anwalt (arbeitrecht Anwalt ) kostet mich der Beratung was ?

Danke noch mal

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mit Damengrippe ist ja auch nicht zu spaßen: )

    Die Fa. kann dich jederzeit Betriebsbedingt kündigen oder den Zeitvertrag beenden. Mach dich beim Anwalt schlau.

  • Mylady
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Recht auf Abfindung hast du noch nicht, dazu bist du dort zu kurz beschäftigt.

    Du solltest dich mit deinem Betriebsrat in Verbindung setzen oder einen Anwalt aufsuchen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Firma hat das Recht Dir aus betrieblichen Gründen zu Kündigen. Das Gesetz sieht keine Abfindung vor. Nur bei Mitarbeitern die sehr lange im Betrieb sind kann man über das Gericht eine Abfindung bekommen. Auch zahlen Firmen Abfindungen, wenn etwas faul mit der Kündigung ist und sie ein schlechtes Gewissen haben - es besser als wenn ein Mitarbeiter klagt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt ist hast du meiner Meinung auch keine Chance vor dem Arbeitsgericht. Ich nehme mal an, dass deine Kündigung nicht wegen deiner zwei Krankheitstage erfolgt ist sondern weil eventuell weniger Aufträge da sind oder die allgemeine Lage eher schlecht ist in dem Betrieb. Da du noch nicht einmal ein Jahr beschäftigt warst dürfte sich der Weg vor ein Arbeitsgericht finanziell nicht wirklich lohnen, denn es gibt pro Beschäftigungsjahr ein halbes Gehalt Abfindung und ich weiß nicht, ob man nicht generell ein Jahr beschäftigt sein muss um überhaupt eine Abfindung zu bekommen. Es ist vielleicht besser sofort ein Arbeitszeugnis zu verlangen und nach einer neuen Arbeitsstelle zu suchen. Ich wünsche dir viel Glück dabei.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist die betriebliche Kündigung gerechtfertigt, kannst Du dagegen nicht viel unternehmen. Eine Abfindung erhältst Du für die kurze Zeit allerdings nicht, wo Du bei der Firma gearbeitet hast, aber Du bekommst für die Übergangszeit Arbeitslosengeld, bis Du eine neue Arbeitsstelle gefunden hast.

    Die Firma muss Dir Deinen zuständigen Lohn ausbezahlen und das Geld für die nicht genommenen Urlaubstage, die Dir bis zu dem Zeitpunkt zugestanden haben.

  • nounou
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal in deinem Arbeitsvertrag nach den Kündigungsfristen, die scheint mir doch ein wenig kurz zu sein. Für alles andere hast du ganz schlechte Karten, vor allem wenn ihr eh Kurzarbeit habt.

    Quelle(n): Seit kurzen in einer Auffanggesellschaft, arbeitssuchend wie das so schön heißt.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Gute Chancen nur dann, wenn die Kündigung betriebsbedingt nicht notwendig war, also Dein Arbeitssplatz neu besetzt wird oder es freie andere Stellen in der Firma gibt. Kündigungsschutzklage ist spätestens 3 Wochen nach Kündigung zu erheben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich kann dich die Firma natürlich jederzeit kündigen, allerdings hat sie dir eine Kündigungsfrist einzuräumen und dir eine Abfindung zuzahlen - notfalls mit dem Weg über das Arbeitsgericht. Informier dich am besten Mal bei einem Anwalt.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.