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Wahlberechtigte Ausländer?
Wahlberechtigt (Kommunalwahlen) sind doch nur eingebürgerte Ausländer, sprich: die einen deutschen Pass haben, oder?
(Natürlich abgesehen von den anderen Voraussetzungen)
11 Antworten
- Rock'n'RollHeartLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wer einen deutschen Pass hat, hat auch das volle aktive und passive Wahlrecht in Deutschland. Vorausgesetzt, er erfüllt die weiteren Bedingungen, die auch für Deutsche gelten.
EU-Ausländer dürfen in Deutschland sowohl an den Kommunal- als auch an Europawahlen teilnehmen.
Gruß aus Braunschweich
Johannes
Nachtrag: Ich habe heute vormittag noch mal einen türkischen Freund gefragt, der hier geboren wurde, aufgewachsen ist, in drei Schichten und rollender Woche seiner Arbeit nachgeht, in Deutschland Steuern und Sozialabgaben zahlt..., aber einen türkischen Pass besitzt: Er ist weder aktiv noch passiv wahlberechtigt.
Weiterhin hat jedes Bundesland ein eigenes Kommunalwahlrecht. Ich nehme zwar an, daß die Grundlagen dieser Länderregelungen zumindest ähnlich sind, beschränke meine Antwort hier aber trotzdem ausdrücklich auf Niedersachsen.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Falsch. Zu Kommunalwahlen sind auch EU-Bürger wahlberechtigt. AuÃerdem sind eingebürgerte Ausländer keine Ausländer mehr, sondern Deutsche.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei Kommunalwahlen sind alle Menschen wahlberechtigt, die in Deutschland wohnen und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes haben.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was sind denn "eingebürgerte Ausländer"?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Genau
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, das stimmt!