Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
GEZ-Gebühren überhaupt noch "hinterziehbar" wenn man Internetzugang und sogar eine eigene WEBSITE hat?
Würde ich eine fiktive Geschichte schreiben, in der Frank keine GEZ zahlt, weil er kein TV-Gerät, Radio oder sonst was besitzt, jedoch über einen Internet-PC verfügt und sogar eine eigene Seite mit Blog unterhält, auf der er namentlich erwähnt wird - und die sich über seinen Namen auch googlen lässt.
Könnte Frank zukünftig seine Strategie des Ignorierens jeglichen GEZ-Papierkrams der in seinem Briefkasten landet fortsetzen?
Bei Fernsehern und Radios wäre das ja wurscht, dass er so etwas besitzt oder nicht besitzt kann ja nur vor Ort wirklich überprüft werden. Das er einen Internet-PC hat könnte man ggf. dadurch herausfinden, dass er bei einem großen deutschen Provider brav monatliche seine Flatrate bezahlt und eben dadurch, dass er eine eigene Internetseite besitzt. Oder sind diese Umstände rechtlich gesehen nicht ausreichend für die Annahme, dass er auch wirklich einen Internet-PC besitzt?
Ist natürlich alles rein fiktiv für eine Kurzgeschichte die ich gerade schreibe! :-)
Das wollte ich gerade schreiben. Aktivitäten im Internet, selbst ein Blog, bedeutet doch nicht ZWANGSLÄUFIG, dass Frank selbst Internetzugang hat. Er könnte alles von der Uni, vom Büro oder von der Schule aus machen....
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Info an Werner w
Du mußt keine TV-Karte haben, die GEZ schlägt trotzdem zu!
Die Bezeichnung ist dafür ist Heute "Neuartiges Rundfunkgerät " und kostet 5,76€/Mon.
Um Nachrichten zu sehen oder zu höhren und vielleicht noch zu lesen, TV-Karte, wozu?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Staatlich legitimierte Schutzgelderpresser....
- AmOzLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ein Bekannter von mir hat sich den Empfangsteil aus seinem Fernseher in einem Fachbetrieb ausbauen lassen und sich das bestätigen lassen.
Die Bestätigung schickte er an die GEZ und bezahlt seit dem keine Gebühren mehr für das Fernsehen (er benutzt den Fernseher nur für DVD).
2. Szenario: Dein Frank könnte bei einem ISP eine monatliche Flat haben, um lediglich VoIP-Telefonie OHNE PC zu betreiben: Auch da hat die GEZ keinen Anspruch !
(Blog und Internetseite könnte er ja per Internetcafe oder bei einem Freund betreiben).
Davon einmal abgesehen: Wie schwachsinnig kann die GEZ nur sein ?
Stellt jemand einen Blog ins Netz, so "SAUGT" er ja nicht, sondern stellt in erster Linie ins Netz hinein, "SENDET" sozusagen. Eher würde da aus meiner Sicht ein umgekehrter Anspruch an die GEZ bzw. GEMA entstehen !
All Deine aufgeführten "Tatbestände" reichen NICHT als Beweis aus, daà er einen eigenen Internet-PC haben muÃ.
Auf rechtlicher Schiene steht die GEZ sowieso völlig im Abseits; die bringen es gar fertig, eine Katze als Fernsehteilnehmer anzuschreiben und gerichtlich Zahlung einklagen zu wollen !
Aus meiner Sicht: Der GEZ gehört die Existenzberechtigung entzogen !
Ich hoffe, daà sich in der Hinsicht bald etwas auf EU-Ebene tut !
Meine noch weiter reichende Forderung: Generelle Abschaffung der Meldepflicht für Empfangsgeräte; schlieÃlich sind wir ja nicht bei GESTAPO oder STASI !
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
GEZ muà schon den Nachweis erbringen - eigene Internetseit kann er sonstwo eingerichtet haben und nutzen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Frank könnte Schüler sein und lediglich in der Schule einen PC nutzen dürfen - oder bei seinem Onkel oder sonstwo.
Frank könnte minderjährig sein - da zahlen die Eltern die GEZ.
Frank könnte mit seiner Freundin zusammenleben, welche für den Haushalt GEZ zahlt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das sind ausreichende Tatbestände, damit du von der GEZ zwangs-angemeldet wirst. Und zwar rückwirkend seit bestehen des Blogs.
- werner wLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo!
Wenn er keine TV - Karte hat, dann kann er auch nicht fernsehen. Warum sollte er dann Gebühren bezahlen?