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Wohnraumflächenberechung?

wie kann ich einen vermieter nachweisen das ich einen kleineren wohnraum bewohne als im mietvertrag steht?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 berechnet worden, bleibt es bei der Berechnung nach der § 42 II. Berechnungsverordnung.

    http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/__42.html

    Ab 1.1.2004 nach der WoFlV.

    http://www.bundesrecht.juris.de/woflv/BJNR23461000...

    Zur Kontrolle und bei Zweifel den Plan des Gebäudes vom Vertragspartner verlangen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier kannst du mal nachlesen was es da so gibt.

    Mietminderung wird aber nicht Beantragt sondern dem Vermieter mitgeteilt.

    Also nur schreiben das du die Miete aus dem oder dem Grund mienderst, es muß nur vor der Mietminderung mitgeteilt werden.

    Wohnungsgröße

    Nachmessen kann sich lohnen

    (dmb) Fachleute gehen davon aus, dass rund 80 Prozent der Mietwohnungen kleiner sind, als im Mietvertrag beschrieben. Konsequenz ist, so der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter Jahr für Jahr Millionen Euro zu viel an Miete und Nebenkosten zahlen. Deshalb lohnt es sich für Mieter, die Wohnung nachzumessen – insbesondere wenn Dachschrägen oder Balkone vorhanden sind.

    Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, gelten grundsätzlich die Regeln der Wohnflächenberechnung. Danach zählen alle Zimmer der Wohnung, inklusive Küche, Flur, Bad und Abstellkammer, für die Ermittlung der Wohnfläche mit. Unberücksichtigt bleiben dagegen Räume außerhalb der Wohnung, also Keller, Speicher, Waschküche oder Garage.

    In der Wohnung zählen nur Räume und Raumteile von mindestens zwei Meter Höhe voll mit. Zur Hälfte wird die Grundfläche angerechnet, wenn Räume bzw. Raumteile zwischen ein und zwei Meter hoch sind. Sie zählen gar nicht mit, wenn sie weniger als ein Meter hoch sind.

    Die Fläche eines Balkons oder einer Loggia bzw. Terrasse zählt normalerweise nur zu einem Viertel mit. Ausnahmsweise – bei hohem Wohnwert, Sonnenseite und Blick ins Grüne – können auch 50 Prozent angesetzt werden.

    Ab 10 Prozent Flächenabweichung kann der Mieter die Miete kürzen. Der Umfang der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Flächenabweichung: 15 Prozent zu klein heißt 15 Prozent Mietminderung, 20 Prozent zu klein heißt 20 Prozent Mietminderung. Gleichzeitig kann der Mieter zu viel Gezahltes in der Vergangenheit zurückfordern. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes reicht der Zahlungsanspruch unter Umständen zurück bis ins Jahr 2002.

    Bei Flächenabweichungen unter 10 Prozent ist eine Mietminderung und ein Rückforderung zu viel gezahlter Mieten nicht zulässig.

    Weitere Informationen, Tipps zum Nachmessen und Vermittlung von Sachverständigen bei allen örtlichen DMB-Mietervereinen

    s. U. da steht noch etwas über die Deckenhöhe usw.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst nachmessen und einen Plan erstellen. Erkennt er das nicht an, muss das Gericht einen Sachverständigen nennen der die Wohnung ausmisst. Denke dabei daran, dass 10% Differenz nicht ins Gewicht fallen. Wenn es sich dann noch um 1 oder 2 qm handelt, lass die Finger davon. Die Vorschriften sind komisch verfasst und Dir kann es dann passieren, dass der Sachverständige zu anderen Massen kommt wie Du.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ausmessen und einen Antrag auf Mietminderung stellen, dann wird dein Vermieter sicher vorbeikommen und selbst nachmessen.

    Aber vorsicht, Balkonflächen und Raum unter Dachschrägen gehen meist nicht voll in die Berechnung ein.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    LängexBreite von jedem Zimmer ausmessen,ergibt die qm.Ein Zimmer,das 3 Meter x 4 Meter ist,ergibt 12 qm.So mißt Du alle Zimmer und zählst dann alle qm der Zimmer zusammen.

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