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Wenn ein Polizeifahrzeug einen Unfall verursacht weshalb ist der geschädigte dann Unfallverursacher?

Mir ist ein Einsatzfahrzeug rückwärts ins stehende Auto gefahren (Beifahrerseite). nun soll ich den Schaden an beiden Fahrzeugen tragen, da das Einsatzfahrzeug ja Sonderrechte zu beanspruchen gehabt hätte? das wiederspricht meinem Rechtsverständnis. kann mir mal jemand begreiflich machen weshalb ich den Schaden verursacht habe?

Update:

Das Fahrzeug war nicht geparkt, sondern ich musste wegen Gegenverkehr hinter dem Einsatzfahrzeug anhalten, das am rechten Strassenrand stand. Ich stand diagonal zur Fahrtrichtung um nach dem Gegenverkehr vorbeifahren zu können. Noch während der Gegenverkehr vorbeifuhr geschah der Unfall. Eventuelle Zeugen (der Gegenverkehr) sind nicht am Unfallort geblieben.

5 Antworten

Bewertung
  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    @ Tom: Wenn ein Auto ordnungsgemäss und mit Parkschein irgendwo abgestellt wurde, dann ist sie der Verursacher und weisst Du, wenn die Polizei schon das Recht und Gesetz nur für sich auslegt, dann wird es langsam wirklich einmal Zeit, dass der Hase auch mal anders herum läuft.

    In so einem Fall sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgen inklusive eines Gangs zu Deinem RA und ich hoffe, dass Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast, die das ganze dann auch entsprechend durchfechtet, denn es kann nicht alles, was die Polizei sich erlaubt immer zu Lasten des Bürgers gehen- Das wäre einfach bloss Korruption und bei einem Rechtsstaat wie hier in Deutschland einklagbar.

    Soviel dazu.

    @ Tom: Bei Feuerwehrfahrzeugen und Notarztwagen ist das völlig klar, dass die nicht überall um die Kurve kommen und da ist es für mich auch nachvollziehbar, wenn ein Schaden NICHT zu vermeiden ist, aber so, wie Myriam das geschildert hat, denke ich nicht, dass die Polizei, selbst wenn sie im Einsatz war, das Recht hat, sowas zu machen. Denn auch für Ordnungshüter gilt, dass sie nach der Regel des geringsten Schadens zu urteilen haben und der geringste Schaden, nämlich gar keiner, wäre entstanden, wenn die Vorwärts da weg gefahren wären, so wie ich die Sache sehe. Myriam hätte um den Wagen herumfahren müssen, wenn ich das, was sie geschrieben hat richtig verstanden habe und wenn der Polizeiwagen der erste gewesen ist, der sich wieder in Bewegung setzte.

    Von daher trifft deine Schilderung anderer Situationen ja leider eigentlich nur bedingt zu und sie schrieb nichts davon dass ein Krankenwagen oder dergleichen den restlichen Weg blockiert hat- von daher sehe ich da keinen zwingenden Grund, dass sie als der Unfallverursacher zu gelten hätte.

    Das einzige was man ihr ankreiden kann ist, dass sie sich halt direkt hinter das Fahrzeug gestellt hat, weil sie eben daran vorbei fahren wollte, sobald sie die Möglichkeit hat.

    Allerdings ist für mich kein Polizeieinsatz so wichtig, dass man deswegen irgendwelche Autos anfährt und diese dann als Verursacher bestraft. Genau das ist nämlich wie ich finde der Haken an der Sache.

    Aber schön, dass Du mich angeschrieben hast Tom. Bei Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr kann ich es teilweise verstehen, allerdings sind die dann auch dazu verpflichtet, selbst bei parkenden Fahrzeugen, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, selbst wenn sie im Einsatz sind, ansonsten wäre das nämlich nichts anderes als Fahrerflucht.

    Allerdings reicht es dann im Prinzip, wenn eine solche Stellungnahme bis zu einem Tag später bei der Polizei eingereicht wird und in so einem Fall die Dienststelle eben sofort informiert wird, denn da zählt halt eben jede einzelne Minute. Und Dienststelle kann man immer noch informieren, wenn der Einsatz beendet ist, aber dann ist es wie ich finde schon Pflicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ein eindeutiger Fall für den Anwalt .

    Es kommt nämlich nicht darauf an ob das Polizeifahrzeug im Einsatz ist oder nicht ,es ist eher so das sich die Polizei versichern muss das sie eine Kreuzung oder ähnliches Sicher passieren kann auch wenn sie mit Sondersignal und Blaulicht unterwegs sind .

    Und rückwärts ist sowieso etwas unglaublich das sie es eilig hatten ,das beste wäre gewesen du hättest einen Sachverständigen am Unfallort hinzugezogen ( ADAC oder Anwalt) .

    Naja ,wie gesagt gehe zu einem Anwalt und du wirst recht bekommen wenn es so war wie du es beschreibst.

    Quelle(n): Nachtrag : die Polizei hat aus dem ruhenden Verkehr ausgeparkt und ist somit Schuld ,gehe bitte zu einem Anwalt !!!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung.

    Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass du allein dadurch, dass dein Auto auf der Fahrbahn war, eine gewisse Mitschuld trägst. Siehe hier:

    "AG SIMMERN

    16.05.2001

    AZ: 3 C 137/01

    Ist der Unfallhergang nicht aufklärbar, so haben sich die Beteiligten, unter Ansatz der jeweiligen Betriebsgefahr, den Unfallschaden hälftig zu teilen.

    Aus den Gründen: (...Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme kann sich das Gericht nicht davon überzeugen, dass der Verkehrsunfall auf die von der Klägerin bzw. auf die von den Beklagten geschilderten Art und Weise zustande gekommen ist.

    Die Zeugin hat zwar erklärt, dass sich der Beklagte rechts gehalten habe.

    Das Gericht vermag der Aussage der Zeugin keinen größeren Glauben zu schenken als der Einlassung der Klägerin, so dass der genaue Unfallhergang letztendlich unaufgeklärt bleiben muss.

    Da auch keine weiteren Anhaltspunkte vorhanden sind, die eine Aufklärung des Unfallhergangs durch Einholung eines Gutachtens ermöglichen würden, ist hinsichtlich beider Unfallbeteiligten die Betriebsgefahr in Ansatz zu bringen, so dass sich die Beteiligten den Unfallschaden hälftig zu teilen haben...).

    Seitenanfang

    AG LANDAU I. D. PFALZ

    16.05.2001

    AZ: 2 C 1982/00

    Bei einem ungeklärten Unfallhergang ist eine Haftungsverteilung im Verhältnis 1:1 als angemessen zu betrachten.

    Aus den Gründen: (...Die Beweisaufnahme hat nicht dazu geführt, dass der Unfallhergang nunmehr geklärt wäre.

    Weder der Vortrag des Klägers noch das Beklagtenvorbringen haben sich, soweit sich die Schilderungen widersprechen, zur Überzeugung des Gerichts bestätigt.

    Die gegensätzlichen Sachverhaltsdarstellungen konnten andererseits aber auch nicht widerlegt werden.

    Im Hinblick auf den ungeklärten Ablauf des Unfalls hält das Gericht eine Haftungsverteilung im Verhältnis 1:1 für angemessen.

    Eine solche Schadensteilung nimmt das Gericht regelmäßig vor, wenn, wie es hier der Fall gewesen ist, bei etwa gleich hoher Betriebsgefahr der in den Unfall verwickelten Fahrzeuge keiner der Beteiligten den Entlastungsbeweis führen kann, andererseits aber auch ein Verschulden eines der Beteiligten nicht feststellbar ist...). "

  • vor 1 Jahrzehnt

    hoffentlich hast du zeugen. das rechtssystem ist leider nicht für den kleinen bürger ausgelegt.

    wenn die pozilei in den fliessenden verkehr einfährt, ohne sich nach der stvo zu richten, ist sie schuld.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    also um dir genauer helfen zu können müsste man mehr infos haben. generell ist auch ein fahrzeug im einsatz verpflichtet "aufzupassen".

    hast du im auto gesessen??? wenn ja, solltest du einen anwalt dazurufen!!

    wenn das auto geparkt war und du nicht anwesend ist es so das einsatzfahrzeuge keine rücksicht an engen stellen nehmen müssen. bin selber bei der feuerwehr und kommt oft vor das autos so "********" parken das man kaum hindurch kommt.

    in dem fall nimmt der fahrer anlauf und "schiebt" die fahrzeuge zur seite.

    beschwerden und anzeigen die die besitzer stellen werden von der polizei mit einem lächeln im gesicht in den papierkorb geworfen (ein guter kumpel von mir ist bei der polizei).

    aber wie gesagt, schalte mal lieber einen anwalt ein

    Lg

    @reGnau

    also, generell liegst du nicht "ganz" verkehrt.

    ABER: angenommen es ist irgendwas in irgendeiner stadtmitte. in genau der strasse ist einbahnstr. rechts und links parken autos und an der kreutzung (wegen zu weniger plätze auch). nun haben feuerwehrfahrzeuge und notärzte "leider" das problem das sie länger sind und nen grösseren wendekreis haben. kommen aber nicht um die kurve weil ein auto genau in dieser ecke parkt. jemand der nur pkw fährt wird jetzt sagen "was stellt der sich jetzt so an"!! oder

    "das passiert doch net sooft" ich als lkw-fahrer sage "das passiert sehr oft". was soll deiner meinung jetzt die feuerwehr zum beispiel machen wenn sie um besagte ecke nicht rumkommt und 800m weiter brennt ein haus???

    AUF DEN ABSCHLEPPWAGEN WARTEN!!!!!!?????!!!!!!!!

    Quelle(n): erfahrung durch einsätze bei der feuerwehr
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