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Wie schnell dürfen Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht im Einsatz fahren?
Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen, wie schnell ein Feuerwehrfahrzeug, dass in einem Einsatz ist (mit Blaulicht) fahren darf! Man streitet sich in meiner Familie um die Geschwindigkeit des Feuerwehrfahrzeuges, ob es nur 50 km/h im Einsatz fahren darf oder mehr.
Meine Frage kommt daher, weil ich von einem Unfall an einer Kreuzung zwischen einem Krankenwagen (im Einsatz (ohne Blaulicht)) und einem Feuerwehrfahrzeug (im Einsatz (mit Blaulicht)) gehört habe.
Vielleicht kann mir einer von Euch helfen, die Frage zu beantworten.
Lieben Gruß
iceangel
8 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
da ich selber bei der feuerwehr bin weis ich das fahrzeuge im einsatz (egal ob feuerwehr, notarzt, polizei oder thw) im prinzip so schnell fahren dürfen was die maschine hergibt. und das überall. egal ob autobahn, bundesstrasse, normal innerorts oder sogar in 30iger zonen. trotzdem müssen sie die geschwindigkeit so anpassen das keine unfälle mit anderen verkehrsteilnehmern passiert. aber wenns ginge könnten sie auch mit 160kmh durch ne 30iger zone fahren ohne strafrechtliche folgen befürchten zu müssen.
das wäre auch fatal da sehr oft wenige sekunden entscheiden ob jemand überlebt oder nicht. und du wärst im notfall über schnelle hilfe auch dankbar ;)
also, wenn dir jemand was anderes erzählen will, schliess ne wette ab und frag mal bei der polizei nach und du wirst sehen wie reich du werden kannst ;)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
"haben sich an die StVo zu halten"
...also, super Idee.
"Wenn der Krankenwagen nicht bald da ist, stirbt der hier."
"Ich seh ihn schon, mit Blaulicht. Aber da ist ne 30er Zone, und da kann er ja nicht schneller."
"Ja, und ganz kann er ja sowieso nicht herkommen, wir sind ja in der Fußgängerzone."
"Dann ruf ich schon mal den Pfarrer an...."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nimmt man Sonderrechte gemäß §35 der Strassenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch, dann muss man sich nicht an die übrigen Regeln der StVO halten, man darf also die Geschwindigkeit überschreiten usw.
ABER: in §35 Abs. 8 steht: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
UND: §1 und §3 der StVO behalten weiterhin Gültigkeit.
§1 sagt:
"§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
und §3 regelt die Geschwindigkeit:
"§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ... "
Bedeutet, strenggenommen darf ich mit Sonderrechten eigentlich nicht schneller fahren, habe aber immerhin das Wegerecht, dass mir bei eingeschaltetem Blaulicht und Signalhorn Platz gemacht werden muß.
Heißt also strenggenommen, in einem Verkehrsberuhigten Bereich dürfte die Feuerwehr auch mit Sonderrechten nicht schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit.
Wird in der Praxis natürlich nicht gemacht, es wird grundsätzlich schneller gefahren und üblicherweise wird auch nichts unternommen (wobei mir ein Fall bekannt ist bei dem ein Fahrzeug des THW, welches mit Sonderrechten unterwegs war, von der Polizei angehalten wurde wegen Überschreitung des Geschwindigkeit).
Aber, wenn ein Unfall passiert, dann ist in nahezu allen Fällen der Fahrer, welcher mit Sonderrechten unterwegs ist, schuld. Zum Beispiel, wenn er in der Kurve in den Gegenverkehr gerät, weil er zu schnell war, oder aber, weil er bei roter Ampel in eine Kreuzung einfährt und mit einem Wagen zusammenstößt, der Grün hatte. Denn Sonderrechte bedeuten nicht automatisch, dass man Vorfahrt hat.
In Fachkreisen wird gesagt, man solle die zulässige Geschwindigkeit bei Fahrten mit Sonderrechten um nicht mehr als 20% überschreiten, um noch sicher unterwegs zu sein.
Übrigens behalten bei Sonderrechten auch die physikalischen Gesetze ihre Gültigkeit, wie schon viele in der Kurve umgekippte Rettungswagen bewiesen haben.
Mag jetzt alles seltsam klingen, vor allem, wenn man sagt, wenn es um Menschenleben geht, dann zählt jede Sekunde, aber was bringt das zu schnelle Fahren, wenn der Notarzt garnicht erst beim Patienten mehr ankommt, weil er zu schnell war und selbst in einen Unfall verwickelt wurde.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
In der StVO sind ebenfalls die Sonderbestimmungen für Einsatzfahrzeuge festgelegt:
Der Gebrauch von Sonderrechten ist im Paragraph §35 der StVO sind im Absatz 1 geregelt.
Lenker von Einsatzfahrzeugen sind bei Fahrten nicht an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen gebunden. Dabei dürfen jedoch keine Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden. Zudem haben Einsatzfahrzeuge immer Vorrang.
Die Lenker von Einsatzfahrzeugen dürfen auch bei rotem Licht in eine Kreuzung einfahren, müssen jedoch vorher anhalten und sich überzeugen, dass dabei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden. Wird eine Kreuzung durch Organe der Straßenaufsicht geregelt, müssen sie den Einsatzfahrzeugen "Freie Fahrt" geben.
Einbahnstraßen dürfen in der Gegenrichtung nur dann befahren werden, wenn der Einsatzort nicht oder nicht in der gebotenen Zeit erreichbar ist oder wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge oder Fuhrwerke bestehen.
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- Peter HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Da ich selbst Rettungssanitäter bin, kann ich Dir sagen, dass 80 km/h nicht überschritten werden dürfen. Vorrausgesetzt die Verkehrslage lässt es zu.
- OffsetdruckerLv 5vor 1 Jahrzehnt
ich glaube noch zu wissen das es 60km/h pro stunde war aber unter berücksichtigung des verkehrs...bin mir aber nicht mehr sicher.
Quelle(n): ex.feuerwehrler - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da sich auch Feuerwehr fahrzeuge an die STVO halten müssen, dürfen sie in der Stadt nur 50 km/h fahren.Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie einen Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen. Es ist also nur bei einem Unfall relevant
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auch Einsatzfahrzeuge mit Sonderstatus(nennt sich nun mal so) haben sich an die StVo zu halten,so die Theorie.
@an die daumen runter fraktion,dass blaulicht sagt anderen verkehrsteilnehmern das sie den mit sonderstatus fahrenden die vorfahrt geben müssen,platz machen,rechts ranfahren und anhalten.
ist aber nur mit blaulicht und mortinshorn zwingend vorgeschrieben. macht euch also schlau.