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Wie ist das mit dem Rausgehen in Begleitung einer erwachsenen Person?
Hallo,
ich bin 15 Jahre alt und möchte heute rausgehen, spät abends auch mal wegbleiben, ich durfte von meinen Eltern aus sonst nur bis 21:30 rausbleiben.
Jetzt gehen wir in einer großen Gruppe weg, ein paar davon sind über 18 Jahre alt. Meine Mutter meint, dass ich dann vom Gesetz her bis 24 Uhr rausgehen darf. Ich meine aber, gelesen zu haben, dass ich dann unbegrenzt raus darf, wenn ich mit über 18 jährigen zusammen bin.
Was ist nun richtig?
Es geht nicht darum, was meine eltern sagen, sondern was vom Gesetz her richtig ist.
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, leider haben deine Eltern recht.
Da Du über Internet verfügst kannst Du das auch im Jugendschutzgesetz nachlesen.
Sollten Deine Eltern aber bereit sein Ihr Sorgerecht mit einer anderen Person über 18 für diesen Abend zu teilen, können sie dies schriftlich festlegen und die berechtigte Person über 18 ist dann dir gegenüber zur Sorgfalt verpflichtet und muss im Falle einer Personenkontrolle diese Vollmacht Deiner Eltern bei sich tragen und vorweisen können.
Ich habe dies auch schon gemacht, aber nur mit Familienmitgliedern (ältere Brüder)
- .Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Deine Eltern können das entscheiden bis du 18 bist,also wenn se wollen das du um 21:30 oder was weià ich wann zu Hause sein sollst,ist das so!!