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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Taschengeldparagraph ?

Wieviel Euro dürfen 7 - 10 jährige Kids ausgeben ? Habe schon im BGB nachgeschaut. Scheins ist nichts bestimmtes festgelegt aber es muss doch in etwa einen Betrag geben.

Danke schonmal

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hmm, hier geistern ja einige lustige ansichten zum taschengeldparagraphen durch das forum :-)

    es ist so: es gibt *keinen* festgelegten höchstbetrag, den du ausgeben kannst. *aber*: der höchstbetrag richtet sich danach, wieviel geld dir von deinen eltern (generell: dem kind von seinen eltern) als eigenes taschengeld zur verfügung gestellt wird / wurde.

    hast du zum beispiel 1 jahr lang jede woche 10 euro taschengeld von deinen eltern / erziehungsberechtigten bekommen, so kannst du die 520€ am ende des jahres ausgeben, wie es dir gefällt. denn für diese privaten ausgaben wurde dir das geld ja schließlich überlassen.

    und genau das regelt der taschengeldparagraph.

    ich hoffe, ich konnte helfen :-) lg chris

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der sogenannte Taschengeldparagraph hat nichts mit der Höhe des Taschengeldes zu tun sondern dreht sich um eventuelle Geschäfte die die Kinder machen und die bestimmte Summen nicht überschreiten dürfen. Hier geht es darum dass die Kinder nicht ihr gesamtes Taschengeld hergeben müssen um etwas zu erhalten und das über Monate. Jamba mit seinen Klingeltönen ist so ein Abzocker dem man das gesamte Geschäft schließen müsste.

    Ich schlage mal in etwa 5 € die Woche vor, das muss für dieses Alter völlig ausreichen.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein zu deiner Frage wirst du im BGB nicht finden. Das BGB ist im Jahre 1900 in Kraft getreten. Im gegensatz zu heute haben sich die Leute früher bei Aufstellen von Gesetzen noch etwas dabei gedacht und alles so neutral wie möglich gehalten.

    Den "Taschengeldparagraph" den du ansprichst, ist im § 110 BGB geregelt. Ich habe hier folgende Wörter als Unterstützung markiert: ohne Zustimmung wirksam, wenn Leistung mit Mittel bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke überlassen worden sind.

    D.h. wenn du deinem Kind 2 Euro Taschengeld gibst und dieser mit den 2 Euro machen kann was er will, so sind die Geschäfte die er damit tätigt ohne Deine Zustimmung von Anfang an rechtmäßig.

    Der Paragraph gilt aber nicht, wenn dein Kind über Monate sich das Geld zusammen spart und dann ungefragt einen Fernseher oder eine sonstige größere Anschaffung tätigt.

    Quelle(n): BGB
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Taschengeld Paragraph bezieht sich auf die Summe die das Kind als Taschengeld erhält. Es darf sich im Rahmen dieser Summe sache leisten, und das Geschäft ist Rechtswirksam. Die Summe ist abhängig von den Eltern, wie viel sie an Taschengeld ausgeben, also ist dieser Wert optional. Wenn jedoch der Wert der Ware die Summe des Taschengeldes übertrifft, so ist das abgeschlossene Geschäft schwebend Unwirksam.

    Heißt Eltern, können das geschäft erst durch ihre zustimmung Rechtskräftig machen. Da man ja noch bedingt Geschäfts fähig ist in diesem Alter. Falls die Eltern dagegen sind, können sie die sofortige rückgabe des Geldes verlangen.

    Dies gilt auch in diesem Falle:

    Bedingt Geschäfts fähig ab dem 7 Lebensjahr:

    Ihr Kind (6 Jahre) geht Brötchen holen in ihrem Auftrag, mit einem Zettel wo alles drauf steht wo die Verkäuferin einpacken soll (ihr Kind ist nun Bote). Kauft es sich vom Restgeld einen Lutscher und vertilgt diesen auf dem Heimweg, können sie in der Bäckerei das Geld zurück verlangen. Da ihr Kind nur noch nicht Geschäfts fähig ist. Das Kauf Geschäft war nichtig.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das steht da auch nicht, da sich die Beträge im Laufe der Zeit ändern, das BGB ist schon über 100 alt.

    Aber 7-10jährige Kinder steht ungefähr 8-15 Euro Taschengeld im Monat zu, wenn man etwas gespart hat, würde ich sagen, in dieser Altersgruppe sind max. 20 Euro im Rahmen des Taschengeldparagraphes.

  • ----
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    http://www.jugendberatung-mobile.de/Taschengeldtab...

    Das ist allerdings nur eine Orientierungshilfe. Wie viel , hängt immerhin auch mit dem Geldbeutel der Eltern zusammen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    einfach soviel geben wie du kannst.

    ein kind hat doch nicht so höhe Ansprüche.

    2-3 euros um was zu essen zu kaufen.

    nicht das das kind mit rauchen oder sonstwas anfängt wenn er mehr in der tasche hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich bin der Meinung das sollte nicht zu hoch sein,denn Kinder bekommen ja schon von den Eltern alles was sie brauchen.Sie geben das Geld dann nur für unnötigen Kram aus der dann herrumliegt.Höchstens 5€ die Woche.

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