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Garantierecht? Brauche hilfe!?
Ich habe vor einem Jahr einen Laptop bei Media Markt gekauft. Nun ist er kaputt. Ich habe ihn dreimal einschicken lassen und MediaMarkt will mir auch Ersatz erstatten. Da das Model nicht mehr hergestellt wird wollen die mir anstelle eines Ersatzgeräts knapp 50% des Kaufspreises erstatten. Mit der begründung, dass ich den LAptop ja knapp ein jahr benutzen konnte. Ist das rechtens? Wer kennt sich aus? Ich brauche bitte hilfe mit Paragraphen, die ich den "Freunden" von MediaMarkt um die Ohren hauen kann.
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Leider hat Media Markt recht und die deutschen Gesetze sind eindeutig gegen dich. Die Lobby hat da sehr gute Arbeit gegen den Verbraucher geleistet.
Bisher musstest du immer Nutzungsgebühr leisten mit der Begründung, du konntest das Produkt ja in der Zeit benutzen. Zwar hat der EUGH einen Riegel vorgeschoben, aber der hilft in deinen Fall nicht. Nutzungsgebühr darf nicht mehr verlangt werden, wenn das Produkt ausgetauscht wird oder repariert.
Beides trifft auf dich leider nicht zu, da ja der gesamte Kauf rückabgewickelt wird. Aber um Media Markt zu ärgern, du hast ein Recht darauf, dein Geld zerzinst zurückzubekommen, Media Markt konnte ja damit wirtschaften. Zinshöhe:
http://dejure.org/gesetze/BGB/247.html
Auch ist die Nutzungsgebühr viel zu hoch, eine Faustregel:
Man dividiert den Kaufpreis durch die angenommene Haltbarkeitsdauer der Ware. Dann hat man einen monatlichen Wert des Gerätes. Der wird multipliziert mit der tatsächlichen Gebrauchsdauer in Monaten. Das Ergebnis ist die Höhe der angemessenen Nutzungsentschädigung.
Ich gehe von min. 5 Jahren Haltbarkeit eines Laptop aus, wenn das Gerät 500 Euro/60 Monate*12= 100 Euro, mehr nicht. Verbraucherzentrale ist in deinem Fall sehr sinnvoll!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Achtung, es ist ein Mythos das es in Deutschland ein Recht auf Garantieleistungen gibt. Du meist die gesetzliche, 2-jährige Gewährleistung die dir nach zwei gescheiterten Reparaturversuchen ein Austauschgerät oder die Wandlung des Vertrags zusichern - bei der Wandlung (was sie dir anbieten) ist der Abzug eines Entgelts für die bisherige Nutzung rechtmäÃig, du kannst ihnen also nichts "um die Ohren hauen". Allerdings hast du das Recht, ein gleichwertiges Ersatzgerät zu fordern - wenn genau das nicht mehr hergestellt wird, dann ein neues Modell ähnlicher Leistungsklasse.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Antwort von Jens ist im GroÃen und Ganzen korrekt. Allerdings ist die Gesetzgebung nicht auf irgendwelche Lobbys zurückzuführen (das Gewährleistungsrecht ist zum groÃteil über 100 Jahre alt), sondern schlicht gerecht. Denn wenn ein Vertrag rückabgewickelt wird kann es doch nicht sein, dass eine Partei ein Jahr lang einen Laptop nutzen konnte und für diese Nutzung nichts bezahlen soll.
Ich würde an deiner Stelle versuchen, mit Media Markt zu handeln, z.B. dahingehend, dass sie dir einen gleichwertigen Laptop einer anderen Marke geben. Auf die Vertragsauflösung brauchst du nicht einzugehen, allerdings könnten sie sich ggf. auf die Einrede der Unmöglichkeit berufen, was sie allerdings schadensersatzpflichtig machen würde.