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Fahren ohne richtigen Führerschein?

Hallo in ein paar tagen werde ich 18 Jahre alt. Mit anfang 17 habe ich den Führerschein Klasse B gemacht.( begelitendes Fahren). Jetzt möchte ich wissen ob ich an meinem Geburtstag allein mit dem auto fahren darf um den rchtigen führerschein abzuholen??

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, du darfst ab 18 alleine fahren!

    § 48a FeV Satz 2

    "...(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach $ 10 Abs. 1 Satz: 1 Nr. 3 (Anm.: 18 Jahre) erreicht hat...."

    Edit: Satz 3 regelt, daß du noch3 Monate Zeit hast dir den "richtigen Führerschein" abzuholen.

    "...3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient...."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast keinen gültigen Führerschein.

    Es geht auf dein Risiko.

    Wirst du erwischt steht fahren ohne gültigen Führerschein an und du wirst entsprechend zur Rechenschaft gezogen.

    Also lass es und fahre noch einmal in Begleitung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Darfst Du nicht, denn Du hast den richtigen Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch garnicht. Erst wenn er Dir ausgehändigt wurde darfst Du damit heimfahren, aber bevor er Dir ausgehändigt wurde hast Du ihn nicht, also darfst Du auch nicht ohne Führerschein zum Abholen hinfahren. Ist das nicht logisch?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo :)

    Ich muss einigen meiner Vorredner leider widersprechen, was diese mir hoffentlich nicht übel nehmen mögen; es ist jedoch ganz so, wie verdinand sagt.

    Relevant ist für die Beantwortung der Frage § 48a Abs. 2 FeV, dessen erster Satz bestimmt:

    "Die Fahrerlaubnis (BF17) ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person)."

    Hier wird also lediglich gesagt, dass jemand, der am BF17 teilnimmt, nur in Begleitung fahren darf.

    Wichtig für Dich ist nun der 2. Satz:

    "Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat."

    Mit Erreichen des 18. Lebensjahres unterliegst Du also automatisch nicht mehr der Begleitauflage; Du darfst alleine fahren.

    Anders ist die Sachlage beim ERSTERWERB eine Fahrerlaubnis; und ich vermute, daher kommen hier die Missverständnisse:

    Eine Fahrerlaubnis wird grundsätzlich erst mit der Aushändigung des Führerscheins durch die Behörde wirksam.

    Wer VOR Erreichen des Mindestalters seine Fahrprüfungen ablegt, darf nicht automatisch ab seinem Geburstag fahren, sondern erst, wenn er den Führerschein hat und die FE ihm somit erteilt wurde.

    (Beispiel: Man macht die Fahrprüfungen für die FE Kl. A mit 17 Jahren, Mindestalter ist 18 Jahre. Man darf hier erst fahren, wenn man nach seinem Geburstag den Führerschein abholt).

    Bei Dir ist es jedoch anders: Du bist bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis, die jedoch mit einer (befristeten) Auflage versehen ist.

    Diese Auflage läuft aber automatisch an Deinem Geburtstag ab.

    Demnach entfällt die Begleitauflage automatisch mit Erreichen der Volljährigkeit, die Prüfbescheinigung gilt 3 Monate als Nachweis der erteilten Fahrerlaubnis.

    Bei weiteren Fragen: www.verkehrsportal.de

    mfG

    Kwazulu

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  • Phoebe
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke auch das es nicht gehen wird. Erst wenn Du ihn in der Hand hälst bist Du der Besitzer!

    Aber frag doch mal in Deiner Fahrschule nach, die wissen es bestimmt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Theoretisch nicht, da Du ja -bis Du den "Lappen" abgeholt hast, nur den B hast und daher nicht unbegleitet fahren darfst.

    Praktisch kann ich mir nicht vorstellen dass Du ausgerechnet an diesem Tag kontrolliert wirst und Dich ein Polizist in die Pfanne haut. Wenn der auch nur halbwegs Mensch ist, wird er Dir einen schönen Geburtstag wünschen und Dich fahren lassen.

    Aber darauf verlassen kann man sich halt nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    kann dir es nicht so richtig sagen. Frage doch mal beim ADAC nach. Ich glaube aber schon.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich denke dass sollte keine Probleme geben.

    Du bist ja ab deinem 18 Lebensjahr berechtigt zu fahren und ob du ihn nun in der Hand hast oder nicht, dass kriegt doch eh keiner mit..

    Einfach hinfahren abholen und weiterfahren!

    Viel spaß und nicht übertreiben am Anfang!

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