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Wie lange hat man darauf Garantie?

Ich habe ein Problem mit meinen Laptop, der vor ca. 1,5 Jahren gekauft wurde.

Ich dachte, solche Geräte hätten allgemein immer eine Garantie von 2 Jahren. Dieser wurde aber als Firmen-Laptop gekauft und nun habe ich gehört, dass es darauf dann nur 1 Jahr gibt.

Wisst ihr da genaueres? Was stimmt denn jetzt?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    du scheinst garantie mit gewährleistung zu verwechseln. wie ich dich verstehe, hast du den laptop als firmenlaptop und damit gebraucht gekauft. hast du den laptop von einem händler, muss dieser dir 1 Jahr Gewährleistung bieten, Garantien sind grundsätzlich freiwillig.

    laut gesetzgeber hast du auf gebraucht erworbene gegenstände eine gesetzliche gewährleistung von 1 jahr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Franky schreibt wie immer dummes Zeug

    (Hat der überhaupt von irgendwas Ahnung???)

    Ja, Sachen die an Gewerbetreibende, also Firmen und Freiberufler, verkauft werden haben nur 1 Jahr Gewährleistung.

    Kulanz wär der einzige Weg. Leider.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das genau kann ich nicht sagen, kann dazu nur sagen, dass es bei der garantie auch so ist, dass in den ersten 6 monaten hersteller beweisen muss, dass es kein produktionsfehler ist, ab da an musst du beweisen, dass es ein produktionsfehler ist, was oft schwer wird. aber wenn man glück hat, kennen sich die händler nicht ganz genau aus und nehmen auch ohne klare beweise die geräte zurück. ich wünsch dir viel glück...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die gesetzliche Geawehrleistungsfrist (so im Beamten-deutsch), beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit hast Du das Recht auf "Wandlung" , zu gut deutsch auf Umtausch oder Geldreuckgabe.

    Alle anderen kursierenden Garantiezeiten sind reine Kulanzsache des Anbieters.

    Selbst wenn das "Problem" während der gesetzl. Garantiezeit auftgeterten ware musst Du beweisen, dass das "Problem" tatsächlich ein Mangel des PC Herstellers ist, und nicht z.B. auf ein Softwareprobleme oder falsche Handhabung zureuckzufuehrne ist.

    Quelle(n): Handelsgesetzbuch (HGB)
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Garantie ist Garantie, da gibt es meines Erachtens keine Unterscheidung zwischen Firmen und Privatmann. Das wäre ja noch schöner, außerdem sollen und müssen diese Firmencomputer länger halten, also 1,5 Jahre ist definitiv zu kurz.

    Wenn so nichts geht, dann auf dem Kulanzwege probieren und wenn die Firma das nicht macht dann direkt an den Hersteller gehen.

    Gruß

    Franky

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