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mitteilung ans arbeitsamt?

hallo ich würde gerne mal wiessen wann und ob ich das arbeitsamt bei einem umzug benachrichtigen sollte, ich bin alg 2 empfänger alleinerziehend und wohne derzeit bei meinen eltern und bin auf wohnungssuche was das amt nicht weiß aber von mir mitbekommen würde wenn ich eine habe reicht das den oder muss ich denen schon beschedi geben wenn ich scuhe dazu noch die frage bekomme ich hilfe (wohnungserstaustatung ????

Update:

ich habe heute morgen mit den zuständigen Ämtern telefoniert und die ahben gesgat es reichtw enn ich mich nochmal medle bevor ichd en mietvertrag unterschreibe ich sollte halt daraufa chten das die KM nicht über 380€ liegt

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Umzüge werden durch die Leistungsträger nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen finanziert.

    Es liegt jedoch kein wichtiger Grund vor wenn man bei seinen Eltern ausziehen möchte (gilt besonders für ALGII-Bezieher im Alter von 18 - 25 Jahren), nur weil man seine eigene Wohnung haben möchte! Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern bis zu einem Alter von 25 Jahren ist hier immer vorrangig, insbesondere wenn diese Kinder noch keine

    a. abgeschlossene schuliche Ausbildung haben,

    b. abgeschlossene berufliche Ausbildung haben.

    Wichtig ist bei jedem geplanten Umzug sich vorher eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung durch das zuständige Amt einzuholen.

    Und dieses beachten:

    Generell wichtig: Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf mündliche Zusagen durch Sachbearbeiter! Lassen Sie sich Genehmigungen u.Ä. immer schriftlich geben. Denken Sie daran, dass Sie mehrere Umzugsangebote für die ARGE einholen müssen. Falls das Amt die Spedition nicht zahlt, werden Sie zumindest mehrere Angebote für das Umzugsauto benötigen, da diese Kosten bei notwendigem Umzug vom Amt getragen werden.

    Welche Kosten trägt die ARGE beim Umzug von Hartz 4 Empfängern? Hier finden Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme beim Umzug mit Hartz 4. http://www.umzug-easy.de/Rat/Hartz-IV-und-Umzug.ht...

    Zusätzliche einmalige Beihilfen sind daher ab Bezugsbeginn von Leistungen nach dem SGB II nur noch in folgenden Bedarfsfällen möglich:

    z.B. Erstausstattung für Wohnungen einschließlich Haushaltsgeräte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    jede Veränderung in Deinen privaten oder finanziellen Angelegenheiten hast Du sofort und unaufgefordert dem Arbeitsamt(ARGE) mitzuteilen. Steht schon so in dem Antrag den Du unterschrieben hast.

    P.S. Bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst muß das das Amt genehmigen. Unterschreibst Du zuerst bekommst Du keine Zuschuschüße - weil Du VOR Genehmigung einen Vertrag eingegangen bist - und die Behörde nichts rückwirkend gewährt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    solange du noch nicht 25 bist, geht das amt davon aus, dass deine eltern noch für dich sorgen können und du wirst in der hinsicht wohl in die röhre schauen.

    solltest du allerdings schon über 25 sein ist das etwas anderes.

  • vor 1 Jahrzehnt

    für zwei pers.stehen dir 60 m2 zu.ohne zustimmung des amtes würde ich aber nichts unternehmen.erstausstattung steht dir zu,das amt gibt seine zustimmung nach prüfung der verhältnisse für eine wohnung.du kannst sogar glück haben,daß sie die mietskaution vorschiessen.aber wie geschrieben,einfach wohnung suchen und das amt vor vollendete tatsache stellen geht nicht als harzt 4 empfänger.du brauchst für alles zusagen und genehmigungen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Amt muss Dich erreichen können. Das wäre durch deine Eltern sicher gestellt. Nur wenn Du Dich polizeilich anmeldest, sollte das Amt spätestens Benachrichtigt werden. Ich würde aber schon vorher mit den Leuten reden. Vielleicht erfährst Du etwas was Dir noch unbekannt ist.

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