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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungSonstiges - Schule & Bildung · vor 1 Jahrzehnt

Schummeln bei der Bewerbung?

Wenn ich in meiner Bewerbung, was weglasse oder den Zeitraum verlänger, in dem ich gearbeitet habe, kann doch eh niemand nachvollziehen oder doch?

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich habe das auch gemacht, schäm. :). Ich bin jetzt 50 und habe es ein paar Mal gemacht und es ist nie aufgefallen. Glaube mir die schaun drüber und es interessiert keinen wirklich. Leerzeiten die würden auffallen und dann würde man fragen stellen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    kommt drauf an wa in deinem Zeugniss steht! Wenn da drin steht Beispiel ! frau ... hat von 01.04.2006 bis zum 01.12.2007 in unserem Betrieb als .... gearbeitet und du schreibst im lebenslauf das du von 01.04.2006 bis 01.03.2008 da warst wirst du nie ein vorstellungsgespräch bekommen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rauskommen tut es irgendwann doch.

    Lass es lieber, wenn du halt einen kleinen zeitraum frei hast wo du nicht gearbeitet hast (zb die phase wo du bewerbungen geschrieben hast) schreib doch "bewerbungsphase" rein ;)

    aber auch nur wenn das wirklich so ist

    gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Zeugnisse vorlegen musst...dann kann das schon rauskommen...sei einfach immer ehrlich wenn es um nen Job geht...!!!

    Dann bist du auf der sicheren Seite und dir kann man nicht ans Bein pinkeln...=)!

    Viel Glück bei der Jobsuche!

    Dub*

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  • Meikel
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wird immer rauskommen ! Früher oder später! Also versuch es lieber mit der Wahrheit !

    Macht sich immer gut !

    Also viel Glück dabei !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe selbst einige Lücken in meinem Lebenslauf, aber statt die mit Lügen zu füllen, habe ich sie bisher einfach leer gelassen. Bei Bewerbungsgesprächen kam es immer gut an, wenn ich ganz ehrlich erzählt habe, dass ich diese Monate zur persönlichen Entwicklung gebraucht habe.

    Wenn du bei der Bewerbung schummelst und das später mal rauskommt, kann das ein Kündigungsgrund sein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ob oder ob man nicht etwas nachvollziehen kann, würde ich nicht drauf wetten. Es ist auch heute fast gängige Praxis beim vorherigen Arbeitgeber nachzufragen.

    Wenn Du etwas weglässt, ist es nicht tragisch, sofern der neue Arbeitgeber nicht nachfragt. Wenn Du allerdings etwas veränderst, was nicht der Wahrheit entspricht, ist dies ein Kündigungsgrund, wenn es herauskommt und wesentlich für die Einstellung war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ehrlichkeit wirkt am längsten.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich etwas nicht nachvollziehen könnte, aber Interesse an dir hätte, dann würde ich deine Behauptungen eben nachprüfen. Telefonisch z. B.! Ganz einfach. Vieles ist sicher auch situationsabhängig. In einer Bewerbung auf einen einfachen Job, den ich nur übergangsweise machen möchte, würde ich nicht unbedingt mein abgeschlossenes Jurastudium erwähnen. Etwas hinzufügen, das wäre mir zu gefährlich, weglassen eher nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    so ist es! zu deinem vorteil kannst du bestimmte sachen verheimlichen oder gewisse sachen hervorheben. wäre dumm von dir dich negativ zu bewerben(natürlich muss es im rahmen bleiben)

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