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Was ist der rechtliche Unterschied zwischen privater und gewerblicher Zimmervermietung?

Was ist bei privater Zimmervermietung unbedient zu beachten, damit sie nicht als gewerbliche Zimmervermietung gilt?

Wo kann ich dazu nähere Informationen finden?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du in Deiner Wohnung (Haus) einzeln Zimmer vermietest ist das eine privater Vermietung. Hotels und Wohnungsbaugesellschaften vermieten die Zimmer als gewerblicher Vermieter. Wo genau die Grenze liegt kann Dir nur ein Jurist sagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der rechtliche Unterschied besteht darin, dass bei der privaten Vermietung das BGB zu beachten ist und bei der gewerblichen Vermietung (fast) völlige Vertragsfreiheit herrscht.

    Speziell bei den Betriebskosten macht sich der Unterschied deutlich.

    Die Höhe des Mietpreises ist dabei völlig irrelevant.

    Mittel- bis langfristig wird sich der BGH, bei gewerblicher Vermietung, mehr und mehr dem privaten Mietrecht anpassen.

    Bei den Schönheitsreparaturen ist dies bereits geschehen.

    Mehr Information kann dir jeder Hausverwalter geben.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Gewerblich = Hotel

    Privat = Wohnung

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf dem Finanzamt sitzen in der Regel hilfsbereite Mitbürger, die Dir eine rechtssichere Auskunft geben.

    Wissen ist nun mal Macht.

    Ich kann nur mutmassen.

    Wer 1 - 2 Zimmer vermietet, bis zur einer bestimmten Jahres-Obergrenze als Mieteinnahme, wird als privater Vermieter eingestuft.

    Wer darüber Zimmer vermietet, gilt als gewerblicher Vermieter.

    Es ist billiger die Solidaritätsabgabe Steuer aus Einnahmen zu zahlen,

    als hernach ein Bußgeld für nicht abgeführte Steuern.

    Nach 1989 hat es viele Schlaumeier gegeben, die wollten unbedingt Steuern sparen. Die haben in der ehemaligen DDR Häuser gekauft.

    Die Häuser mit viel Geldaufwand saniert, modernisiert.

    Nur die Ossi-Mieter hatten nur 2 x - 3 x Miete bezahlt, dann nicht mehr. Was glaubst Du war die Folge für diese "Schlau-Steuersparer" ?

    Viele gingen durch diese Denkstruktur, mit ihren in Westdeutschland gut geführten Handwerkerbetrieben, oder Handelsgeschäften pleite.

    Ursache - Wirkung - Folgen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei privater Vermietung gelten für Dich sämtliche Schutzvorschriften des BGB und des Mietrechts, bei gewerbicher Vermietung nichts von alledem. Dafür hast Du als gewerblicher Mieter auch das Recht, mit Deinem Vermieter vertraglich feste Preise zu vereinbaren. Ich bin kein Anwalt, aber wenn Du es auf etwas Längerfristiges anlegst, käme da das Wort "Pacht" ins Spiel.

    ---

    > Auf dem Finanzamt sitzen in der Regel hilfsbereite Mitbürger, die Dir eine rechtssichere Auskunft geben.

    Ich hoffe, das war ironisch gemeint.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Damit die Zimmervermietung nicht gewerblich gilt, darf der Mieter keine gewerbliche Tätigkeit in den Räumen ausüben.Der Unterschied liegt darin, dass bei einer gewerblichen Vermietung eine Umsatzsteuer anfällt, die dann an das Finanzamt abzuführen ist. D. h. zu der Miete wird noch 19% MwSt. fällig, die zum Mietpreis drauf geschlagen wird. Ansonsten sollten bei beiden Vermietungsarten immer ein Mietvertrag abgeschlossen werden, damit sichern sich beide Mieter und Vermieter ab.

    Auskunft gibt der Mieterbund (Adresse im Internet).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Mieter darf kein Geld in dem Zimmer verdienen zB Prostitution betreiben .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallöchen

    Bei privater Z.-nutung wohnt man einfach nur da.

    Bei gew..- Z.-Nutzung wird, wie das Wort sagt, ein Gewerbe ausgeübt.

    z.B. wenn eder Mieter etwas verkauft, ein Büro für irgendwelche Dienstleistungen usw. einrichtet.

    Wenn er mit der Nutzung des Zimmers Geld verdient.

    Das mus im Mietvertrag auch festgehalten werden.

    Himmelsgrüße von der *sternschnuppe*

    Nachtrag: Infos gibts beim Mieterschutzbund oder Vermieterverein oder wie sich das bei euch nennt.

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