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Haushaltshilfe anmelden oder kann sie sich selber anmelden ?

Muss ich eine Putzhilfe bei unter 400 € monatl. bei der Bundesknappschaft als Arbeitgeber anmelden oder kann die Hilfe sich selber als Gewerbe anmelden und mir eine Rechnung geben ?

Was müsste man dann beachten, wie Urlaub, Urlaubsgeld, Krankengeld, Kündigungsfrist, Überstunden usw.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das einfachste ist, dass Du einen Haushaltsscheck ausfüllst - bekommst Du im Internet bei der Minijobzentrale- Meines Wissen ziehen die auch das Geld für die Berufsgenossenschaft mit ein. Lese bei der Minijobzentrale alles durch. Dort kannst Du dann auch anrufen und die restlichen Fragen Dir beantworten lassen. Die Leute sind sehr freundlich-

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich hast du die gesetzliche Pflicht, sie bei einem Job auf 400€-Basis (auch wenn sie weniger als 400€ bekommt) anzumelden, damit die entsprechenden Abgaben abgeführt werden - alles andere ist Steuerhinterziehung. Eiin Gewerbe anmelden ist theoretisch möglich, für eine solche Unternehmung aber weder rentabel noch zweckmäßig da die 400€-Regelung für Selbstständige (was sie dann wäre) nicht gilt.

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