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Kann ein Mietvertrag von der Mutter an den Sohn weitergegeben werden?

Ist es denn mietrechtlich möglich, dass ein langjähriger Mietvertrag der Mutter an den Sohn weitergegeben wird, sodass andere Interessenten für die Wohnung gar nicht mehr in Betracht gezogen werden können?

Gibt es irgendeine Art "Verwandtschaftsklausel" bei solchen Mietverhälnissen???

Update:

Wie verhält es sich denn genau, wenn der Sohn derzeit noch mit seiner Mutter in der Wohnung wohnt, die Mutter jetzt auszieht. Kann dann der Sohn die Wohnung übernehmen, ohne das der Vermieter hier rechtlich was machen kann?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die Mutter als Alleinmieterin den Mietvertrag unterschreiben hat darf der Sohn nicht in der Wohnung bleiben. Da muss ein neuer Mietvertrag gemacht werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die gibt es nicht. Vermieter dürfen sich noch immer aussuchen, an wen sie ihre Mietwohnung vermieten wollen. Reden kann er aber mit dem Vermieter, vielleicht wird er ja genommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Sohn mit der Mutter in der Wohnung wohnt, hat er ein Anrecht auf die Wohnung. Im Todesfall erbt er sogar den Mietvertrag. Ob der Vermieter ihm einen neuen vertrag gibt, steht auf einem anderen Blatt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zwei Möglichkeiten:

    1. Die Mutter bleibt Hauptmieter und macht einen Untermietervertrag mit dem Sohn. Dagegen gibts für den Vermieter nichts einzuwenden.

    2. Die Mutter stirbt und der Sohn ist Alleinerbe, dann muss er sogar den Mietvertrag übernehmen, oder kündigen.

    In allen übrigen Fällen braucht es das Einverständnis des Vermieters und auch das Ausstellen eines neuen Mietvertrags. In diesem Fall liegt die Entscheidung immer beim Vermieter

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  • vor 1 Jahrzehnt

    das kann nur der Vermieter entscheiden möglich ist das schon

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Todesfall übernimmt der Sohn, sofern er Erbe ist, auch den Mietvertrag der Mutter. Ansonsten gibt es keine rechtlichen Bestimmungen, die dem Sohn Sonderrechte geben - aber bei einem guten Verhältnis zum Vermieter hat er sicher einen großen Vorteil gegenüber "Fremden".

  • vor 1 Jahrzehnt

    nee

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, so etwas gibt es nicht

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das geht nicht,ausser bei Todesfall.Ich würde den Vermieter fragen,ob es machbar ist.

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