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Werden Geldschenkungen auf Hartz4 berechnet (s.D)?
Es geht um eine Mutter die ein sehr krankes Kind versorgen muss und auch daher auf Hartz4 angewiesen ist. Nur reicht das Geld nicht zur nötigen Versorgung für das kranke Kind, z.B. Fahrten zum Krankenhaus, gesunde Ernährung etc. Wird Geld, das man der Mutter aufs Konto überweist auf Hartz4 angerechnet?
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Leider ja (Schweinerei)
kannst du umgehen entweder bar oder Konto eines verwanten der das Geld weitergibt (Vertrauenssache).
oder
Legen Sie dem Geldgeschenk einfach das ausgefüllte Formular bei und bekunden Sie damit die Zweckgebundenheit der Schenkung. (Beihilfen)
Zum Muster der PDF - Vorlage: anklicken - ausdrucken - ausfüllen - sollte die Zweckgebundenheit vom Amt nicht anerkannt werden, so empfiehlt der Sozialticker - in Anlehnung der DVO zum § 11 SGB II - unbedingt den Gang zum Sozialgericht.
- 𐎗 lupa ණ ଲ ҉Lv 7vor 1 Jahrzehnt
ja - wenn der Betrag laufend überwiesen wird
besser ist es auf jedenfall, dieser Frau das Geld bar auf die Hand zu geben. Denn die ARGE verlangt Kopien der Kontoauszüge und da muà es nicht sein, das der Betrag drauf steht.
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Irgendwann kommt der Tag da muà sie ihre Kontoauszüge vorweisen...WEnn dort Geld von anderen Quellen überwiesen worden ist, muà sie das erklären..Es wird ihr angerechnet...Sie kann ja auch arbeiten gehen um ihr krankes Kind zu versorgen...So die ARGE...
- momratzLv 6vor 1 Jahrzehnt
Sie soll mal für Ihr <kind Pflegegeld beantragen!
Wofür gibt es die Pflegeversicherung, wenn nicht für diese Fälle!!
Quelle(n): Frechheit, da opfert sich ein Mensch aus Liebe auf und wird dafür getreten! Armes D - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- rohrbruchLv 5vor 1 Jahrzehnt
bis 50 euro im jahr anrechnungsfrei. dann wird das geld mit dem regelsatz verrechnet.
verdinand, woher hast du das denn?
hier handelt es sich doch eindeutig um kosten des lebensunterhalts.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nach dem Zuflussprinzip wird jegliches Einkommen auf den Gesamtbedarf angerechnet. Da Kontoauszüge halbjährlich geprüft werden, kann dies auch noch rückwirkend geschehen.
Quelle(n): § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html - Verdinand .Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Nicht, wenn es sich um eine zweckgebundene Schenkung handelt!
Also den Verwendungszweck auf die Ãberweisung schreiben, dann kann es nicht angerechnet werden.
Edit:
Ok, ich kopier das wesentliche hier rein.
Der Link zur PDF ist unten.
" Informationen zur Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
sowie zur Einkommensberücksichtigung beim Arbeitslosengeld II
...AuÃerdem werden weitere Einnahmen von der Einkommensanrechnung ausgenommen. Hierbei
handelt es sich insbesondere um:...
...Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dienen, soweit sie die Lage des
Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären..."