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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungSonstiges - Politik · vor 1 Jahrzehnt

Werden Geldschenkungen auf Hartz4 berechnet (s.D)?

Es geht um eine Mutter die ein sehr krankes Kind versorgen muss und auch daher auf Hartz4 angewiesen ist. Nur reicht das Geld nicht zur nötigen Versorgung für das kranke Kind, z.B. Fahrten zum Krankenhaus, gesunde Ernährung etc. Wird Geld, das man der Mutter aufs Konto überweist auf Hartz4 angerechnet?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider ja (Schweinerei)

    kannst du umgehen entweder bar oder Konto eines verwanten der das Geld weitergibt (Vertrauenssache).

    oder

    Legen Sie dem Geldgeschenk einfach das ausgefüllte Formular bei und bekunden Sie damit die Zweckgebundenheit der Schenkung. (Beihilfen)

    Zum Muster der PDF - Vorlage: anklicken - ausdrucken - ausfüllen - sollte die Zweckgebundenheit vom Amt nicht anerkannt werden, so empfiehlt der Sozialticker - in Anlehnung der DVO zum § 11 SGB II - unbedingt den Gang zum Sozialgericht.

    http://www.sozialticker.com/antrege/neze.pdf

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja - wenn der Betrag laufend überwiesen wird

    besser ist es auf jedenfall, dieser Frau das Geld bar auf die Hand zu geben. Denn die ARGE verlangt Kopien der Kontoauszüge und da muß es nicht sein, das der Betrag drauf steht.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Irgendwann kommt der Tag da muß sie ihre Kontoauszüge vorweisen...WEnn dort Geld von anderen Quellen überwiesen worden ist, muß sie das erklären..Es wird ihr angerechnet...Sie kann ja auch arbeiten gehen um ihr krankes Kind zu versorgen...So die ARGE...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie soll mal für Ihr <kind Pflegegeld beantragen!

    Wofür gibt es die Pflegeversicherung, wenn nicht für diese Fälle!!

    Quelle(n): Frechheit, da opfert sich ein Mensch aus Liebe auf und wird dafür getreten! Armes D
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  • vor 1 Jahrzehnt

    bis 50 euro im jahr anrechnungsfrei. dann wird das geld mit dem regelsatz verrechnet.

    verdinand, woher hast du das denn?

    hier handelt es sich doch eindeutig um kosten des lebensunterhalts.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach dem Zuflussprinzip wird jegliches Einkommen auf den Gesamtbedarf angerechnet. Da Kontoauszüge halbjährlich geprüft werden, kann dies auch noch rückwirkend geschehen.

    Quelle(n): § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
  • vor 1 Jahrzehnt

    Nicht, wenn es sich um eine zweckgebundene Schenkung handelt!

    Also den Verwendungszweck auf die Überweisung schreiben, dann kann es nicht angerechnet werden.

    Edit:

    Ok, ich kopier das wesentliche hier rein.

    Der Link zur PDF ist unten.

    " Informationen zur Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

    sowie zur Einkommensberücksichtigung beim Arbeitslosengeld II

    ...Außerdem werden weitere Einnahmen von der Einkommensanrechnung ausgenommen. Hierbei

    handelt es sich insbesondere um:...

    ...Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die

    Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dienen, soweit sie die Lage des

    Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung

    für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären..."

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