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Hab ich jetzt einen grund zur kündigung?

Hallo hab da mal eine Frage (sonst wäre ich ja nicht hier ;-) )

Wir ahebn ab dem 1.7 diesen jahres eine neue Wohung, das ist seit samstag Klar! haben jetzt heute eine mieterhöhung bekommen von unserem jetzigen vermieter zum 1.7. kann ich da ausserordentlich Kündigen und zum 1.7 Kündigen? Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist ja 3 Monate, ist das nun mein Gutes recht zu sagen ne will ich nicht?

im schreiben steht drin das die meite jetzt dem meitspiegel angepasst wird also von 4.38 euro Pro qm auf 5,25 Pro qm wohnen jetzt 3 jahre hier klar kann er dann ne erhöhung machen aber hab ich trotzdem das recht frühzeitig aus dem mietvertrag rauszukommen?

Update:

soviel ich weiss darf er ja die mieterhöhung soweiso erst anch 3 Moanten geltend machen! hab morgen nen termin beim anwalt ! wegen dem ganze drumherum wird es mit großer sicherheit so kommen das wir wir früher aus dem mietvertrag kommen!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, kannst du.

    "§ 561(BGB)

    Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

    (1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

    (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

    Wenn du im April noch kündigst, bist du zum 1.7. raus aus der Nummer!

  • vor 1 Jahrzehnt

    So weit ich weiß, gibt es bei Mieterhöhung kein Außerordentliches Kündigungsrecht. Erkundige dich doch mal beim Verbraucherschutz oder beim Mieterbund ob er nicht auch 3 Monate im Voraus dir die Mieterhöhung zuschicken muss.

    Somit würde es sich ja mit deiner Kündigungsfrist decken.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jawoll das kannst du.

    JJ

  • Spike
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    1 braucht er einen grund warum er die miete erhöht

    2wenn du jetzt kündigst must du noch am 1.07 bezahlen und am 1.08 kannst du raus oder du redest mit deinen vermieter ob ihr da was machen könnt das er zb. ein teil der kaution behalten tut oder so

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