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Wieviel Steuern beim ETW Verkauf?
Ich kann es kaum glauben wie unwissend und schwammig das Internet ist,wenn es darum geht was man beim Verkauf einer Eigentumswohnung an Steuern "einplanen"Mußes.Gibt es da wirklich keine genaueren Angaben?Ich will/muss meine kleine Eigentumswohnung in D verkaufen und finde das schon wichtig zu wissen.Ich hatte die Wohnung über 20 Jahre privat,erst selbst genutzt und die letzten Jahre vermietet,jetzt steht sie leer.Eigentlich dachte ich das wäre ein einfacher Fall in Bezug auf Steuern.Einfach den Prozentsatz bestimmen und Besitzerweißs woran er oder sie ist.Denkst...wer danach googelt wird echt kirre.
Könnt Ihr helfen und eine hilfreiche Antwort auf meine Frage geben?
Erstmal danke für die Antworten..das klingt ja sehr gut.Zu den Details wäre zu sagen,das ich die Wohnung in den 80ern gekauft und selbst bewohnt habe.
Vor einigen Jahren bin ich aus D wegegezogen(der Liebe wegen) und hab sie nach einem Jahr vermietet.
Steuern habe ich die letzten Jahre nur wegen der Wohnung gezahlt ,da ich arbeitslos bin und von meinem Mann lebeder zu wenig verdient um Steuern zu zahlen.Deswegen zählt halt jeder Penny..zumal wir um einen makler nicht rumkommen werden(und die sind teuer).
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
...also, das ist auch eine ganz einfache Frage und eine ganz einfache Antwort:
1)
Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Sie beträgt 3,5 bis 4,5% des Gegenwertes, je nach Bundesland. In Berlin sind es beispielsweise 4,5%.
Für die Wissenden: Steht im Artikel 105 (2a) GG, Grunderwerbsteuergesetz und dann in den Gesetzen der Bundesländer.
2)
Umsatzsteuer fällt keine an, da du entweder gar nicht erst Unternehmer bist oder die Befreiung nach § 9 (1) i.V.m. § 4 Nr.9 Bu. a UStG eintritt.
3)
Es fallen keine Einkommensteuern an.
*Begründung*
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken ..., bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, sind in die Steuerpflicht einzubeziehen. Du hast die Wohnung aber schon mehr als 10 Jahre. Damit ist der Vorgang nicht mehr steuerpflichtig. § 23 (1) Nr. 1 i.V.m § 22 Nr. 2 EStG.
Solltest du allerdings die Wohnung im Betriebsvernögen halten, so wäre der Verkauf steuerverstrickt. Der Gewinn hieraus würde der normalen Steuerpflicht unterliegen, also auch der Gewerbesteuer.
4)
Solltest du im Ausland ansässig sein, so gilt für Deutschland dasselbe, allerdings musst du noch in die Steuergesetze deines Landes und in das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen gucken.
Hab ich was vergessen?
Ach bitte, schildere doch nächstes Mal etwas genauer die Situation. Dann muss man nicht gar so viel vermuten und nicht gar so viel schreiben. Das hilft sowohl die als auch dem Antwortenden mehr als das Klagen über die vermeintliche Leere des Internets.
Danke.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Für Dich als Verkäufer fallen keine Steuern an. Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer.