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Was mach ich bei falsch ausgewiesenen Geldbeträgen?

Ich habe mit einem Inkassobüro eine Ratenzahlungsvereinbahrung.

Bei der 2.ten Zahlung stand auf dem Kontoauszug(Konto erloschen).Ich schickte eine e-mail an das Büro,aber anstelle einer Antwort bekam ich einen Brief mit Androhung zur Zwangsvollstreckung.

Wobei der ausgewiesene Betrag um 2€ höher angesetzt war als die tatsächliche Restsumme.Was kann ich machen.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das hört sich an, als ob es sich um Internet-Abzocke handelt.

    Da erlöschen öfters mal die Konten.

    Da du aber die Ratenzahlungsvereinbahrung unterschrieben hast,

    hast du damit die Forderung anerkannt.

    (ein übler Trick dieser Fuzzis)

    Da kann dir nur noch die Verbraucherberatung bzw. ein Anwalt weiterhelfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit Inkassodingen würde ich zum Anwalt gehen! Nur kein Stress mit denen!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast eine Ratenzahlung vereinbart. Hat auch das Inkassobüro das bestätigt? Oder der Gläubiger? Wenn Du Dich im Recht fühlst zahle weiter die Raten und warte ab. Es muss eine gerichtliche Mahnung erfolgen, der Du dann widersprechen kannst. Dann entscheidet das gericht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf gar keinen Fall Gerichtsbeschlüsse abwarten, die sind dann gültig!

    Wenn Du nicht ganz klar bestätigen kannst, daß es sich um eine berechtigte Forderung und angemessene Inkassokosten handelt, so früh wie möglich einen Anwalt aufsuchen. Ggf. Beratungskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Selber Schuld wenn du überhaupt was zahlst. Die wechseln die Konten wie andere die Unterhemden, alleine daran solltest du merken dass die nicht echt sind. Reine Abzocker, also gar nichts mehr überweisen.

    Ich würde das Geld sogar zurückfordern und dann abwarten ob die mit einem Gerichtsbeschluss kommen. Erst dann einen Anwalt nehmen und dagegen vorgehen.

    Gruß

    Franky

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